1803/J-BR BR
Eingelangt am: 19.04.2001

ANFRAGE


der Bundesrätin Mag. Melitta Trunk
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Aufteilung der Kärntner Abstimmungsspende an die Kärntner
Gemeinden anläßlich des 80 - Jahr - Jubiläums.

Anläßlich des 80 - Jahr - Jubiläums des Landes Kärnten wurde vom Bund eine verbindliche
Zusage für eine Kärntner Abstimmungsspende in Höhe von ATS 80 Millionen gemacht.
Diese Abstimmungsspende hat bereits vor der Auszahlung heftige Kontroversen ausgelöst,
denn die versprochenen ATS 80 Millionen schrumpften plötzlich auf ATS 55 Millionen. Die
Auseinandersetzungen finden auch Monate nach der Jubiläumsfeier ihre Fortsetzung - es ist
die Aufteilung der 55 - Millionen - Spende, die die Gemüter hochgehen läßt. Tatsächlich sollen
nunmehr ATS 45 Millionen für konkrete Projekte in die Abstimmungsgemeinden fließen, d.h.
die Kommunen dürfen nicht eigenständig über das ihnen zustehende Geld verfügen, obwohl
der Kärntner Landtag am 08. März 2001 beschlossen hat, die finanziellen Mittel anläßlich des
80 - Jahr - Jubiläums entsprechend den jeweiligen Bevölkerungsanteiles in den Gemeinden zur
Auszahlung zu bringen. Diesem Landtagsbeschluss ging im übrigen auch eine gleichlautende
Vereinbarung vom 16.10.2000 der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden voraus.
Entrüstung hat in vielen Gemeinden auch die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte
hervorgerufen. Tatsache ist nämlich, dass unter den erwählten Projekten sich auch solche
befinden, die von den Gemeinden gar nicht eingereicht wurden. Der Finanzreferent des
Landes Kärnten, Landesrat Ing. Karl Pfeifenberger sowie der Gemeindereferent des Landes
Kärnten, Landesrat Georg Wurmitzer, haben sich wiederholt in dieser Auseinandersetzung für
nicht zuständig erklärt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:


1. Was sind die Gründe, die zur Reduzierung der ursprünglich von bundesseite
zugesagten Kärntner Abstimmungsspende in Höhe von ATS 80 Millionen auf ATS
55 Millionen geführt haben?
2. Wieso wird bei der Vergabe dieser Kärntner Abstimmungsspende der zitierte
Beschluss des Kärntner Landtages vom 08. März 2001 bzw. die Vereinbarung der
Bürgermeister der betroffenen Gemeinden vom 16.10.2000 negiert?
3. Gibt es für die Aufteilung dieser finanziellen Mittel an die Abstimmungsgemeinden
andere Vergaberichtlinien?
4. Wenn ja, wer ist für die Festlegung dieser Vergaberichtlinien verantwortlich?

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