1931/J-BR BR


Eingelangt am: 29.04.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für Justiz
betreffend Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Die Volksanwaltschaft hat in ihrem 23. Prüfbericht über das Jahr 1999 Probleme bei der Hand-
habung des Unterhaltsvorschussgesetzes aufgezeigt und im Rahmen ihrer legislativen Anregungen
insbesondere eine Übertragung der Vollziehung des Unterhaltsvorschussgesetzes an die Jugend-
wohlfahrtsträger für zweckmäßig gehalten. Im Tätigkeitsbericht über das Jahr 2(K)0 wurde diese
legislative Anregung wiederholt.


In dem erwähnten Bericht hatte die Volksanwaltschaft folgendes ausgeführt

"Mehrfache Novellen des UVG haben bislang Problemstellungen, die sich in der praktischen
Anwendung des Gesetzes laufend ergeben, nicht lösen können. Der Rechnungshof regte bereits im
Rahmen des Tätigkeitsberichtes 1991 (S. 124 ff) eine Änderung der Vorschussbeträge durch Ein-
führung von Mindestpauschal Sätzen an. Diese Empfehlung, welche sich auch in den Tätigkeits-
berichten der folgenden Jahre findet, wurde bislang vom Gesetzgeber negiert. Ebenso die vom
Verein der Amtsvormünder Österreichs - Berufsvereinigung für Jugend wohl fahrt - vorgeschlagen
Erlassung eines "Unterhaltssicherungsgesetzes für Minderjährige" (vgl. ÖA, Heft 5/1991, S. 129
f). Da dem obsorgeberechtigten Elternteil mit hohen Nachzahlungsbeträgen infolge langer Dauer
von Titelverfahren nicht gedient ist, wenn in der Zwischenzeit keinerlei finanzielle Unterstützung
erfolgt oder diese auf Grund der landesweit unterschiedlichen Sozialhilferichtsätze sehr niedrig ist,
weist die VA mit Nachdruck darauf hin, dass Anregungen, die den Zielvorstellungen des UVG
besser entsprechen würden, ernst zu nehmen sind.

Die Vorschläge dahingehend, fixe Unterhaltssicherungsbeiträge - gestaffelt nach Altersstufen -
durch den Jugendwohlfahrtsträger zu bewilligen, zu ändern und entziehen zu lassen, hätte eine
enorme Entlastung der Pflegschaftsgerichte und der Rechtsmittelgerichte zur Folge. Diese
brauchten nur mehr im Fall der Nichtgewährung von Unterhaltssicherungsbeiträgen tätig zu werden
bzw. hätten mehr Möglichkeiten, sich auf die Titelverfahren zu konzentrieren.


Die VA schließt sich auf Grund der gewonnenen Erfahrungen diesen Vorschlägen an."

In der Praxis verstärken sich die Probleme Betroffener heute zudem dadurch, dass die Gerichte
offenkundig stärker als früher die Unterhaltsvorschüsse sofort einstellen, wenn eine der Voraus-
setzungen für die Gewährung strittig wird, während früher in der Regel die Klärung des Unter-
haltstitels bzw. der Zahlungsbereitschaft abgewartet wurde. Dadurch kommen viele Mütter in die
Situation, dass sie weder Unterhaltszahlungen noch Vorschüsse bekommen. Angesichts der
Lebensumstände der Betroffenen ist damit häufig eine unvertretbare Belastung und eine soziale
Notlage verbunden.


Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1. In welcher Weise werden Sie die legislative Anregung der Volksanwaltschaft nach Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes aufgreifen?

2. In welcher Weise sehen Sie bei dem Problem Handlungsbedarf, dass Mütter in die Situation
kommen, weder Unterhaltszahlungen noch Unterhaltsvorschüsse zu bekommen?


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