1938/J-BR BR


Eingelangt am: 06.06.2002

DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 61 Abs. 3 GO-BR


der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend unglaublichen Postenschacher auf Kosten der SteuerzahlerInnen

"Gaugg: Neuer Star im Privilegienstadel", so titelte die Neue Kronen Zeitung ihren Artikel
am 31. Mai 2002 über die zwischen FPÖ und ÖVP ausgemauschelte Bestellung des FPÖ-
Abgeordneten Gaugg zum Vize-Generaldirektor der neuen Pensionsversicherungsanstalt.

"Als Super-GAUgg der Packelei" bezeichnete schon am Tag davor die Kleine Zeitung
diesen skandalösen Vorgang.


Doch zurück zur Chronologie der Ereignisse:

Am 14. Mai 2002 findet eine Sitzung zum Thema Pensionsversicherungsanstalt im FPÖ-
Parlamentsklub statt. An dieser Sitzung nahmen teil: Bundesminister Mag. Haupt, der FPÖ-
Abgeordnete Dr. Graf sowie sein Kollege Dipl. Ing. Hofmann, der ÖVP-Abgeordnete Mag.
Tancsits, HR Dr. Wetscherek und andere Personen.


In dieser Sitzung wurden für die neue Pensionsversicherungsanstalt im Sinne der 59. ASVG-
Novelle folgende Besetzungen vereinbart:
Generaldirektor wird HR Dr. Wetscherek, sein Stellvertreter der FPÖ-Abg. Gaugg.
Darüber hinaus wurden der Chefarzt und sein Stellvertreter (die Herren Dr. Schneider und Dr.
Walgram) von dieser Runde bestimmt. Schließlich wurden noch weitere
Verwendungszusagen für die Unterbringung in der Pensionsversicherungsanstalt für folgende
Personen gemacht:
GD-Stv. Robert Freitag
GD-Stv. Dr. Margarete Krösswang
Dr. Rudolf Müller
Dr. Helmut Steininger
Dr. Franz Stefan Werner

Um dieses Ergebnis der Öffentlichkeit zu verkaufen, soll - so die FP- und VP-Verhandler -
der Personalberater Dr. Jennewein auf Kosten der Steuerzahler bestellt werden.

Und - mit größtem Selbstvertrauen - wird weiters festgelegt, dass hinsichtlich der
Landesstellen und deren leitendem Personal noch keine Entscheidungen getroffen werden.

Damit wird der 59. ASVG-Novelle und den damit eingesetzten Organen, die die Zusammen-
führung der Pensionsversicherungsanstalten vornehmen sollen, eine schallende Ohrfeige
gegeben. Klar ist, die gesetzmäßigen Organe haben nichts zu reden, sondern lediglich die
Mauscheleien von FPÖ und ÖVP im Nachhinein umzusetzen. Damit ist aber auch die
Konsequenz verbunden, dass die Beschlüsse nicht dem Gesetz entsprechend - also gesetz-
widirg - zustande gekommen sind und die Selbstverwaltung damit völlig ausgeschaltet wurde.

Von besonderem Selbstbewußtsein zeigt auch, dass über diese Postenschachersitzung ein
Protokoll angefertigt wird, welches mit "vertraulich, nicht kopieren, nicht weitergeben"
gekennzeichnet ist. Zur Information der Öffentlichkeit ist dieses Protokoll in der Begründung
abgedruckt.

Zeigt die Vorgangsweise schon von äußerster Respektlosigkeit gegenüber dem Gesetz und
vom kalten Postenschacher, so ist noch beeindruckender, wie dilettantisch und im Stil einer
Provinzposse diese Mauschelei umgesetzt wurde. Die Kleine Zeitung nennt dies: "Brachiale
Tollpatschigkeit".

Schon am 18. April 2002 haben im Nationalrat Redner der Sozialdemokratischen Parlaments-
fraktion darauf hingewiesen, dass es Anzeichen dafür gäbe, dass die gesetzmäßige Vorgangs-
weise bei der Bestellung dieser Funktionen nicht eingehalten werde und eine Funktion dem
FP-Abgeordneten Gaugg zugeschanzt werden solle. Gaugg antwortete im Nationalrat: "Wenn
Sie glauben, Sie haben die Wahrheit gepachtet, dann reduziert sich das darauf, dass Sie die
Prawda lesen, denn anscheinend hat Ihr Kollege, mein Vorredner, seine Information und
Spitzfindigkeiten aus der Prawda oder aus dem Tatblatt." Einen SP-Abgeordneten, der diese
Behauptung wiederholte, bedachte Gaugg mit den Worten: "Bist Du geisteskrank, oder wie?"

Die Gerüchte verdichteten sich nach der "Mauschel-Sitzung" am 14. Mai 2002; am 18.5.2002
schrieb die Kleine Zeitung, dass Gaugg Vizegeneraldirektor werden solle. "Kein Kommentar.
Dazu sage ich gar nichts", gab sich Gaugg gestern (also am 17.5.02) verärgert über die
Indiskretionen.

Am 27. Mai 2002 war dann die große Stunde: Es tagte der Überleitungsausschuss, dem die
Aufgabe zukam, die Mauschelei zwischen FPÖ und ÖVP umzusetzen. Welch überraschendes
Ergebnis: Von den 27 in Angelegenheiten der Pensionsversicherung Stimmberechtigten
lauteten 12 Stimmen auf Gaugg, 11 für seinen Gegenkandidaten, den erfahrenen Robert
Freitag. Mit der Stimmenthaltung von ÖVP-nahen Mitgliedern dieses Ausschusses hat die
ÖVP die Gelegenheit noch genutzt, die FPÖ und insbesondere Gaugg zu demütigen.


Doch die Diskussionen gingen weiter:

Der neu gekürte Generaldirektor Wetscherek, der auch persönlich in der Mauschel-Sitzung
anwesend war und dazu steht, gab bekannt, dass auch Sozialminister Haupt bei dieser Sitzung
anwesend war (so: Der Standard und Die Presse am 28. Mai 2002). Im Nationalrat am 23.
Mai 2002 führte Haupt aus, dass er an dem Tag der Mauschel-Sitzung bis 17.41 Uhr nach-
weislich im Sozialausschuss gewesen sei. Daraus solle man auch den Wahrheitsgehalt dieses
Dokuments (des beigegebenen Protokolls) beurteilen. Damit wollte Haupt den Eindruck
erwecken, dass er an der Sitzung nicht teilgenommen habe. Es wird daher von besonderem
Interesse sein, wie der Sozialminister auf die konkrete Frage in dieser Dringlichen antworten
wird und ob er versucht hat, den Nationalrat zu täuschen, wenn nicht sogar dem Nationalrat

gegenüber die Unwahrheit ausgesagt hat, was natürlich ein Grund für einen sofortigen
Rücktritt des Sozialministers wäre.

Die Vergabe von Posten in der Sozialversicherung in einer derartigen Mauschel-Sitzung unter
Anwesenheit von Bundesminister Haupt ist ein klarer Gesetzesbruch. Durch seine
unmittelbare Mitwirkung an einer solchen Entscheidung, ist es ihm unmöglich, seiner
Aufsichtspflicht gemäß dem ASVG nachzukommen.

Es ist daher verständlich, dass Bundesminister Haupt mit unklaren Formulierungen versucht,
der Beantwortung dieser Fragen zu entgehen. Nunmehr bekommt er jedoch die Gelegenheit
vor dem Bundesrat die Wahrheit endlich im Detail zu sagen. Sollte sich dabei ergeben, dass er
bei der Vorentscheidung mitgewirkt habe, muss die Funktionsvergabe umgehend aufgehoben
und neu durchgeführt werden.

Ein weiterer Hinweis auf eine gesetzwidrige Vergabe der Funktionen ergibt sich aus der
Nichteinhaltung von unbedingten Ausschreibungskriterien durch den FPÖ-Abgeordneten
Gaugg. So lautete es in der Ausschreibung: Voraussetzung für diese Dienstposten sind
insbesondere:

• Besondere Erfahrungen und Bewährung in vergleichbaren Leitungs- und
Managementsfunktionen

• Ausgeprägte Problemlösungkompetenz in den Aufgabenbereichen eines Trägers der
gesetzlichen Pensionsversicherung

Vergleicht man das zwingende Anforderungsprofil der öffentlichen Ausschreibung mit dem
Lebenslauf des FPÖ-Abgeordneten Gaugg, so ergibt sich offensichtlich, dass er zumindest
diese beiden Voraussetzungen mit Sicherheit nicht erfüllt. Die Vergabe der Funktion des
Vize-Generaldirektors an Gaugg ist daher auch aus diesen Gründen rechtswidrig.

In diesem Zusammenhang sei noch daran erinnert, dass die "Managementkarriere" Gauggs als
Banker darin bestanden hat, dass er gegen seinen ehemaligen Dienstgeber, der Bank für
Kärnten und Steiermark, einen Prozess in allen drei Instanzen verloren hat, in welchen er
einklagen wollte, dass er bei seiner Bank wieder arbeiten darf. Diese zeigte daran kein
wirkliches Interesse; sein damaliger Chef dazu: "Ein Mitarbeiter, der sein Butterbrot von
beiden Seiten beschmieren will, ist für uns untragbar. Außerdem habe Gaugg den Ruf der
Bank geschädigt. Wir haben mit ihm schlechte Erfahrungen gemacht. Wir wollen ihn weg
haben. Das ist das wichtigste für uns."

Wo also die verlangten Qualifikationen (vergleichbare Leitungs- und Managementfunktionen)
liegen, ist völlig unklar.

Interessantes Detail am Rande: Er ließ sich diesen Prozess von der Arbeiterkammer
finanzieren, die dafür S 100.000,- ausgeben musste.

Die Dienstordnung sieht für die Funktion des Generaldirektor-Stellvertreters klare
bezugsrechtliche Regelungen vor: Unter Anrechung aller Vordienstzeiten (Gemeindemandat,
Abgeordnetenzeiten, etc.) erhält dieser monatlich € 5.865,- samt einer Leistungszulage von
60%, was einem Jahressalär von € 131.000,- entspricht. Für das Erreichen dieser Gage musste
Gaugg allerdings Pensionsbeiträge in einer Größenordnung von € 150.000,- nachzahlen.

Sonderverträge bedürfen nach Beschlussfassung im Überleitungsausschuss, in welchem es
eine blau-schwarze Mehrheit gibt, der Zustimmung durch die Geschäftsführung des
Hauptverbandes. Auch dort gibt es nach der sogenannten "Lex Sallmutter" nun eine blau-
schwarze Mehrheit. Man kann also gespannt sein, welche Privilegien in finanzieller Hinsicht
aber auch in der Hinsicht der Abstandnahme von gewissen Voraussetzungen (wie Prüfungen)
die blau-schwarzen Mehrheiten ihren Günstling Gaugg gewähren werden.

Darüber hinaus dürfen die beiden bisherigen Generaldirektor-Stellvertreter der PV-Ang. und
PV-Arb. laut Dienstordnung bezugsrechtlich nicht schlechter gestellt werden, als sie bisher
waren. Das bedeutet, dass nunmehr drei Generaldirektor-Stellvertreter bezahlt werden
müssen. Wäre einer der beiden bisherigen Generaldirektor-Stellvertreter zum neuen bestellt
worden, hätte man sich zumindest die Gage von Gaugg erspart. Dies sind immerhin
mindestens € 131.000,- Steuergelder pro Jahr. Noch dazu wären die beiden bisherigen
Generaldirektor-Stellvertreter auch besser qualifiziert gewesen.

Die Krönung der Provinzposse im Postenschacherfall Haupt-Gaugg, ergibt sich aber aus der
Frage, ob Gaugg sein Nationalratsmandat behalten wird oder dieses Mandat zurücklegen
wird. In diesem Zusammenhang wurde der staunenden Öffentlichkeit erstmals bekannt, dass
es bis jetzt kein Anforderungsprofil für die Funktion des Vize-Generaldirektion der Pensions-
versicherungsanstalt gibt. Es ist völlig unklar, ob dieser Posten einen Vollzeitarbeitsplatz
darstellt oder ob dieser einfach nebenbei, neben der Ausübung seines Nationalratsmandates,
ordnungsgemäß geleistet werden kann.

Die Aussagen Riess-Passers und Westenthalers, dass sie überzeugt seien, dass Gaugg sein
Nationalratsmandat zurücklegen werde, können nur als Pflanzerei der Öffentlichkeit
bezeichnet werden. Fakt ist, dass Gaugg seit Anfang Juni sowohl aus seinem Nationrats-

mandat, wie aus der Funktion aus der Pensionsversicherungsanstalt Einkünfte bezieht. Diese
Einkünfte sind zusammengerechnet über dem Gehalt eines Bundesministers, eventuell sogar
über dem Gehalt des Bundeskanzlers. Das ist ein Privilegienskandal erster Klasse. Die
vorgebliche Antiprivilegienpartei FPÖ hat es wieder geschafft, einen ihrer Getreuen die
Möglichkeit einzuräumen, als Doppelkassierer auf Kosten der SteuerzahlerInnen abzucashen.

Nunmehr hat sich auch Gaugg im heutigen News in einem Interview dazu geäußert: "Ich
denke sicher nicht daran, mein Mandat zurückzulegen/'
Damit wird eines völlig klar:
Riess-Passer und Westenthaler haben nichts mehr in der FPÖ zu reden. Oder die
Vizekanzlerin und der Klubobmann haben die Öffentlichkeit vorsätzlich belogen.

Ein weiterer Aspekt ist: Sollte sich Gaugg an den Parteibeschluss betreffend Ablieferung des
Einkommens über ATS 66.000,- an den Sozialfonds der FPÖ halten, was ja bekannterweise
nicht alle tun, dann dient dieser Postenschacher der FPÖ-Parteienfinanzierung.

Eine klare Meinung dazu hat jedenfalls eine nicht unwesentliche Person in der FPÖ. "Gaugg
war ein Sündenfall. So ein Sündenfall darf nicht mehr passieren. Die Bestellung des FPÖ-
Mandatars zum stellvertretenden Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt erfolgte in
einer absolut inakzeptablen Vorgangsweise", so der Landeshauptmann von Kärnten Dr. Jörg
Haider.

In seinem Interview in News fuhrt Gaugg wörtlich weiters aus: "Das ist kein Sündenfall
Gaugg, sondern ein Sündenfall der handelnden Personen in der Spitzenpolitik."

Es ist also nun vom Betroffenen klargestellt worden, dass die Spitzenvertreter der blau-
schwarzen Regierungskoalition einen Sündenfall begangen haben, also die bestehenden
Gesetze gebrochen und mit einer politischen Absprache eine öffentliche Ausschreibung
beeinflusst haben.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende


Anfrage:

1. Waren Sie bei der Sitzung betreffend Pensionsversicherungsanstalt am 14. Mai 2002
im Parlamentsklub zu irgend einem Zeitpunkt anwesend?

2. Wenn Ja, ist Ihre Teilnahme an dieser Sitzung mit einer objektiven, den Gesetzen
entsprechenden Postenvergabe vereinbar?


3. Wenn nein, werden Sie die Medien, die Ihre Teilnahme behauptet haben, klagen?

4. Wenn nein, werden Sie Generaldirektor Wetscherek, der Ihre Teilnahme behauptet
hat, klagen?

5. Ist Ihnen der Inhalt des zitierten "Geheimprotokolls" der oben erwähnten Sitzung
bekannt?

6. Welche Schritte haben Sie als Aufsichtsorgan unternommen, um den Wahrheitsgehalt
in dieser Causa festzustellen?

7. Falls Sie keine derartige Schritte gesetzt haben: Werden Sie entsprechende
Untersuchungen einleiten?


8. Falls nein, warum nicht?

9. Wie lautete die Reihung der BewerberInnen für den Posten des Generaldirektors bzw.
Stellvertreters der Pensionsversicherungsanstalt?

10. Wie lauten die qualifikatorischen Begründungen für die ersten drei Kandidaten für
den Generaldirektorsposten und seinen Stellvertreter?


11. Wie beurteilen Sie als Aufsichtsbehörde die Qualifikation von Abg. Gaugg im
Hinblick auf die in der erfolgten Ausschreibung zitierten Qualifikationserfordernisse?

12. Welche Verwendung wird für die nicht zum Zug gekommenen, derzeit amtierenden
Generaldirektoren und Generaldirektoren-Stellvertreter (Ferdinand Ehrenstein,
Dr. Margarete Krösswang und Robert Freitag) in der neuen
Pensionsversicherungsanstalt gefunden werden?

13. Entspricht es den Tatsachen, dass laut Dienstordnung es zu keiner bezugs- und
verwendungsrechtlichen Verschlechterung für diese Personen kommen darf?

14. Wie lässt es sich mit den Sparzielen der Bundesregierung vereinbaren, dass es
bezugsrechtlich drei Generaldirektor-Stellvertreter geben wird?


15. Welchen Akt gibt es hinsichtlich der erfolgten Bestellungen in Ihrem Ministerium?
16. Wer hat diese Akten im Einzelnen vor Abfertigung gezeichnet?

17. Wann haben Sie gemäß der gesetzliche Bestimmungen Ihre Zustimmung zu den
Bestellungen erteilt?


18. Werden Sie als Aufsichtsbehörde die Zweckmäßigkeit der Bestellungen überprüfen?

19. Wie lautet der Auftrag an den Personalberater Jennewein in dieser Angelegenheit im
Detail?


20. Wurde diese Leistung ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?

21. Welche Leistungen hat der Personalberater Jennewein in dieser Angelegenheit
erbracht?


22. Wer war der Auftraggeber?

23. Welche Kosten sind für die Inanspruchnahme des Personalberaters Jennewein für
wem entstanden?

24. Welche Vorerfahrungen hat der Personalberater Jennewein im Bereich der
Sozialversicherung?

25. Haben der Generaldirektor und sein Stellvertreter der Pensionsversicherungsanstalt
Anspruch auf einen Dienstwagen?


26. Welche Aufgaben hat der Generaldirektor-Stellvertreter konkret?

27. Gibt es zwischen den leitenden Angestellten eine Aufteilung in Geschäftsbereiche?
Wenn ja, welche?

28. Ist der Abgeordnete Gaugg Sprecher des Vorstandes, da er sich in der Öffentlichkeit
über interne Vorgänge in der Pensionsversicherungsanstalt äußerte?

29. Ist Ihnen als Aufsichtsorgan bekannt, in welchen Angelegenheiten der Abg. Gaugg
heftige Kritik an seinem Generaldirektor Wetscherek äußerte?

30. Welche Privilegien sind Ihnen in der Pensionsversicherungsanstalt bzw. in den
bisherigen Pensionsversicherungsanstalten bekannt?

31. Entspricht es der Wahrheit, dass - wie Abg. Gaugg behauptete - es in der
Pensionsversicherungsanstalt acht Dienstfahrzeuge mit acht Schoffören gibt?


32. Wer hat einen Anspruch auf diese Dienstfahrzeuge?

33. Wer sind die handelnden Personen in der Spitzenpolitik, die laut Gaugg einen
Sündenfall in dieser Angelegenheit geleistet hat?

Unter einem wird verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu
behandeln.


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