1943/J-BR BR


Eingelangt am: 06.06.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Beibehaltung der Ökopunkte-Regelung für den Transitverkehr im Korridor zwischen
Hörbranz und der Schweiz bis zum Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 5. Juni 2002 die Landesregierung aufgefor-
dert, in Verhandlungen mit der Bundesregierung sicherzustellen, dass,

1. nach dem Auslaufen der geltenden Ökopunkteregelung Ende 2003, in der Übergangszeit bis
zum Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung (Wegekostenrichtlinie), die ununterbrochene Fort-
führung der derzeit geltenden Ökopunkteregelung gewährleistet ist;

2. das Ökopunktemodell auch in der Übergangszeit für das gesamte Bundesgebiet gültig ist und
damit eine Ausnahme für den Transitverkehr im Korridor zwischen Hörbranz und der Schweiz
nicht zur Diskussion steht;

3. bei den Verhandlungen mit den Beitrittswerberstaaten darauf gedrängt wird, dass die Beitritts-
kandidaten ab Beginn ihrer Mitgliedschaft in der EU in das Ökopunktesystem einbezogen
werden.

Darüber hinaus wurde die Vorarlberger Landesregierung ersucht, sich bei der Bundesregierung
dafür einzusetzen, dass für die Zeit nach dem Auslaufen der Ökopunkte-Regelung ein Nachfolge-
modell entwickelt wird, das die zentralen Anliegen Österreichs voll berücksichtigt und eine weitere
wirksame Begrenzung von Schadstoffemissionen (Schadstoffausstoß) und Lärmbelastungen aus
dem Transitverkehr ermöglicht. Bei der Neufassung der Wegekostenrichtlinie ist dabei zu berück-
sichtigen, dass im EU-Gleichschritt (insbesondere mit Deutschland) die Einführung einer leistung-
abhängigen und für das gesamte öffentliche Straßennetz geltende Schwerverkehrsabgabe nach
Schweizer Vorbild das zielführendste Instrumentarium insbesondere deshalb darstellt, da nur eine
flächendeckende Bemautung das Ausweichen des Verkehrs vom hochrangigen auf das nieder-
rangige Straßenverkehrsnetz verbinden kann


Der diesem Beschluss zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

"Nach dem EU-Gipfel von Laeken hat die Europäische Komission am 20. Dezember 2001 auf-
tragsgemäss einen Vorschlag für eine Übergangsregelung nach dem Auslaufen des Ökopunkte-
modells mit folgenden wesentlichen Eckpunkten vorgelegt


1. Der Vorschlag lässt die Ökopunkte-Regelung für das ganze Bundesgebiet in Kraft.
2. Die bestehende Transitvereinbarung wird vorerst für ein Jahr, also für das Jahr 2004,

verlängert. Sollte es dann noch keine neuen Bestimmungen für Straßengebühren für Lkw geben
(Wegekostenrichlinie), könnte zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Es soll damit
sichergestellt werden, dass die Ökopunkte auslaufen, sobald eine neue Wegekostenrichtlinie in
Kraft ist.

3. Die im Transitvertrag enthaltene Mengenbeschränkung auf 1,61 Mill. Transitfahrten (108-
Prozent-Regel) soll es nicht mehr geben. Im Vorschlag, der die einfache Verlängerung der
aktuell gültigen Transitvereinbarung zum Inhalt hat, wird die 108-Prozent-Klausel nicht
ausdrücklich erwähnt. Allerdings wird ein getrenntes Verfahren, das Ende 2000 in Gang
gesetzt wurde und das die EU-Kommission auch nicht zurückzieht, voraussichtlich zur
Abschaffung der Mengenbeschränkung führen. Das EU-Parlament hat der Abschaffung bereits
zugestimmt.

Letzten Berichten über den Verlauf der Gespräche Österreichs mit der EU war leider zu entnehmen,
dass mehrere Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, Frankreich und Italien, mit dem
Vorschlag der Kommission vom 20.12.2001 nicht einverstanden sind und daher nicht nur die 108
%-Regelung, sondern auch die Anwendung des Ökopunktemodells auf das gesamte Bundesgebiet
in Frage gestellt wird. Das Land Vorarlberg lehnt es entschieden ab, den Transitverkehr im
Korridor zwischen Hörbranz und der Schweiz vom Ökopunktemodell auszunehmen. Die
geforderte Ausnahme würde eine Ungleichbehandlung darstellen, die der heute schon stark vom
Verkehr belasteten Wohnbevölkerung nicht zu erklären und nicht zuzumuten wäre. Das zur
Verfügung stehende Straßennetz führt direkt durch dicht besiedelte Gemeindegebiete und ist bereits
jetzt, wie die zahlreichen Staus belegen, täglich überlastet."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

In welcher Weise werden Sie der Entschließung des Vorarlberger Landtages betreffend Beibehal-
tung der Ökopunkte-Regelung für den Transitverkehr im Korridor zwischen Hörbranz und der
Schweiz bis zum Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung Rechnung tragen?


Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Jun 7 09:29