1966/J-BR BR
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 eine Initiative gesetzt,
dass für alle öffentlich Bediensteten die tatsächlich erbrachte Dienstzeit
automationsunterstützt zu erfassen ist. Diese Bestimmung ist seit 1. Jänner 2002 geltendes
Recht. Im Rahmen des Parlaments hat die Parlamentsdirektion, wie Zeitungsberichten zu
entnehmen ist, die notwendigen Arbeiten erledigt und die Bediensteten mit einer Karte
ausgestattet, die an den Eingängen des Hauses die elektronische Erfassung möglich macht.
Diese Daten werden von der Personalstelle automationsunterstützt verwaltet und können von
jedem Bediensteten über seinen Computer richtig gestellt werden.
Da diese Maßnahme schon im Parlament alleine hohe Kosten verursacht hat, ist es von
Interesse, ob die Mitglieder der Bundesregierung, die diese gesetzliche Maßnahme im
Nationalrat beantragt haben, auch in ihren eigenen Verantwortungsbereich die
automationsunterstützte Zeiterfassung umgesetzt hat.
Darüber hinaus ist von Interesse, welche Kosten dies verursacht hat und welche
Einsparungseffekte im Gegensatz dazu erwartet werden.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an alle Mitglieder der Bundesregierung - so
auch an Sie - nachstehende
Anfrage:
2. Für wie viele öffentlich Bedienstete in Ihrem Ressort ist mit 1. Jänner 2002 eine
automationsunterstützte Zeiterfassung realisiert worden?
4. Welches System wird in Ihrem Ressort verwendet, um die automationsunterstützte
Zeiterfassung zu realisieren?
5. Wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Kosten sind für externe Leistungen und die Anschaffung der notwendigen
Geräte entstanden?
8. Welche Kosten sind innerhalb des Ressorts entstanden (aufgegliedert nach Personal-
und Sachaufwand), um die automationsunterstützte Zeiterfassung umzusetzen?
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