2016/J-BR BR


Eingelangt am: 31.07.2002
ANFRAGE

der Bundesräte Prof. Konecny
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Herbeischaffung aller notwendigen Unterlagen für die Prüftätigkeit des kleinen
Untersuchungsausschusses des Nationalrates

Nach der Aufregung über den Ausspruch des Finanzministers, dass er das Parlament
auffordere, keine Sommerpause einzulegen, sondern durchzuarbeiten, ist jedenfalls eines
festzuhalten: Die SPÖ wollte im kleinen Untersuchungsausschuss des Nationalrates das
Abfangjägergeschäft der Bundesregierung hinsichtlich der Entscheidungsfindung, der
Finanzierung sowie der Kompensationsgeschäfte überprüfen. Ein diesbezügliches Verlangen
wurde am 27. Juni 2002 eingebracht. Die beiden Klubobmänner der beiden
Regierungsfraktionen Khol und Westenthaler haben die Zulässigkeit dieses Verlangens mit
der Behauptung, dass dieser Gegenstand auch vom Rechnungshof geprüft wird, bestritten.

Dieser Behauptung von FPÖ und ÖVP hat infolge der Präsident des Rechnungshofes
widerlegt und festgestellt, dass zum gegenständlichen Verlangen der Abgeordneten
Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Kräuter, Mag. Gassner, Genossinnen und Genossen keine
Prüftätigkeit des Rechnungshofes anhängig ist. Durch diese Verzögerung von Khol und
Westenthaler konnte dem kleinen Untersuchungsausschuss kein Auftrag gegeben werden,
auch in der tagungsfreien Zeit Sitzungen durchzuführen und den Prüfauftrag zu verfolgen.

Im Interesse der Steuerzahlerinnen, die zu 77 % laut neuester Umfrage diesen unnötigen und
teuren Beschaffungsvorgang ablehnen, aber auch im Interesse von Finanzminister Grasser
sollen daher auf diesem Weg die notwendigen Unterlagen herbeigeschafft werden, damit mit
Tagungsbeginn am 16. September 2002 der kleine Untersuchungsausschuss seine Arbeiten
unmittelbar aufnehmen kann.

In der Ausgabe der Zeitschrift Profil vom 22. Juli 2002 wurden unter dem Titel "Typhoon-
Warnung" schwerste Vorwürfe gegen die EADS-Manager, Magna-Europa-Chef Siegfried
Wolf, Finanzminister Karl Heinz Grasser, die Mitglieder der Bewertungskommission im
Verteidigungsministerium, den Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer und nunmehrigen
Agenturbesitzer Gernot Rumpold und seine Gattin sowie FPÖ-Klubchef Peter Westenthaler
erhoben.

In einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wurde diesen Personen der
Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Anstiftung zum Amtsmissbrauch, der Untreue und des
schweren Betruges vorgeworfen.

Einer der zentrale Vorwürfe richtet sich dabei auch an die gesamte Bundesregierung. Im
Wortlaut: "Die Öffentlichkeit und der Ministerrat wurden bewusst mangelhaft und falsch
informiert, der Ministerrat hatte keine vollkommene Akteneinsicht." Das bedeutet im
Klartext, dass die Entscheidung der Bundesregierung - also auch Ihre Entscheidung - auf
unvollständigen und falschen Informationen beruht.

Das lässt auch den Schluss zu, dass die Bundesregierung, basierend auf "diesen" Unterlagen,
naturgemäß eine falsche Entscheidung treffen musste. Fazit: Die Anzeiger rechnen vor, dass
sich die Republik Österreich bei einer Entscheidung für den Gripen 640 Millionen Euro an
Steuergeldern erspart hätte.

Dies steht völlig im Widerspruch zu den bisherigen, etwas nebulösen Aussagen, wonach die
Anschaffung des Gripen ungefähr gleich teuer, wie jene des Eurofighters gekommen wäre.

Es ist daher auch von Interesse, welche Unterlagen die sonst nicht zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung für ihre Entscheidungsfindung erhalten haben.


Die unterzeichneten Bundesräte richten an Sie nachstehende

Anfrage:

1. Welche Aktivitäten haben Sie und Ihr Ressort im Zusammenhang mit der Beschaffung
von Kampfflugzeugen seit 4. Februar 2000 in chronologischer Auflistung gesetzt?


2. Welche Unterlagen haben Sie im Detail aufgeführt erhalten, um an der

Entscheidungsfindung für den Eurofighter am 2. Juli 2002 im Ministerrat teilnehmen zu
können?

3. Haben Sie sich versichert, dass diese Unterlagen vollständig sind?
Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Gründe waren für Sie maßgeblich, um im Ministerrat für die teuerste Variante
zu stimmen?

5. Waren für Sie militärische Gründe oder die Bewertungen der Kompensationsgeschäfte
ausschlaggebend?


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