2023/J-BR BR


Eingelangt am: 21.10.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtages zu Sozialbetreuungsberufen

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 9. Oktober 2002 die Landesregierung unter
anderem ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass das Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz und das Ärztegesetz in der Weise in kürzest möglicher Zeit novelliert
werden, dass die Kompetenzen der Sozialbetreuungsberufe der Länder praxisnah und den
Bedürfhissen der Einrichtungen (ambulante Pflegedienste; Pflegeheime; Behindertenbereich)
entsprechend gestaltet werden und die Absolventen einer Ausbildung im Bereich
Sozialbetreuungsberufe der Länder einen erhöhten Berechtigungsumfang erlangen


Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

"Der Landes-Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht "Pflegeheime in Vorarlberg" nicht nur
festgestellt, dass nicht in allen Pflegeheimen die erforderliche qualitative Besetzung vorhanden
ist, sondern auch angeregt, den künftigen Personalbedarf im Pflegebereich zu ermitteln. Diese
Ermitt-lung sollte in durchaus detaillierter Form erfolgen, indem der Personal-schlüssel je
Pflegestufe als auch die Zusammensetzung des Pflegeper-sonals insgesamt, also aufgegliedert
nach diplomiertem Krankenpflege-personal, Altenfachbetreuerlnnen und sonstigem Personal,
dargestellt und prognostiziert werden sollte.

Auch Studien, die das Land in Auftrag gegeben hat, kommen zum Schluss, dass der Bedarf an
Arbeitskräften sowohl im stationären als auch im mobi-len Bereich der Pflege und Betreuung
stark steigen wird. Die Zahl der alten Menschen wird höher und dadurch deren Pflege- und
Betreuungs-anfälligkeit zunehmen. In Kombination mit der gesetzlich verankerten Verpflichtung,

bei Bedarf allen Menschen in den Pflegeheimen die jeweils angemessene Pflege angedeihen zu
lassen, lässt in dieser Berufsgruppe einen spürbaren zusätzlichen Bedarf erwarten, wobei dieser
auch vor dem Hintergrund zu bewerten ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit auf diesem
Handlungsfeld eher zurückgehen und die professionelle entsprechend ansteigen wird. Der
künftige Personalbedarf im Sozialbereich muss auch im Zusammenhang mit jenem im
Gesundheitswesen (z. B. Kranken-häuser) bewertet werden. Es gibt Wechselwirkungen, da etwa
die Reduktion von Berten in Krankenhäusern sich auch auf deren Personal-entwicklung
auswirken könnte und im extramuralen Bereich der Bedarf an Beschäftigten steigen wird.

Die unterzeichnenden Abgeordneten sind darüberhinaus der Auffassung, dass dieses Arbeits-
marktsegment hinsichtlich seiner beschäftigungs-wirksamen Möglichkeiten in der öffentlichen
Diskussion bisher zu wenig Beachtung fand. Seine steigende Bedeutung kann durchaus Teil einer
Strategie werden, um einerseits für den steigenden Bedarf rechtzeitig Vorsorge zu treffen,
andererseits der auch in Vorarlberg wachsenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Allein aus den hier angeführten Gründen ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl den stationären
als auch den mobilen Bereich von seinem Bedarf und damit seinen arbeitsmarktpolitischen
Möglichkeiten her zu analysieren und seriös zu prognostizieren."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1. Liegen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu den vom
Vorarlberger Landtag erhobenen Forderungen bereits Vorarbeiten vor?


2. In welcher Weise wird das Bundesministerium diesen Forderungen Rechnung tragen?

3. Bis wann ist mit der Erfüllung dieser Forderungen zu rechnen?

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