2024/J-BR BR


Eingelangt am: 21.10.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtages zu mehr Gerechtigkeit in der
Altersversorgung

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 9. Oktober 2002 die Landesregierung
ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass

1. der Erwerb einer eigenständigen Altersabsicherung für den nicht oder über geraume Zeit nicht
erwerbstätigen Ehegatten insbesondere dadurch erleichtert wird, indem sukzessive mehr Kinder-
erziehungs-, Pflege- und Betreuungszeiten als pensionsbegründende Zeiten anerkannt und höher
bewertet werden,

2. geprüft wird, mit welchen Maßnahmen eine eigene Altersabsicherung zugunsten des nicht oder
über geraume Zeit nicht erwerbstätigen Ehegatten erfolgen kann. In die Prüfung sollte insbeson-
dere einbezogen werden, inwieweit im Scheidungsfall die während der Ehe erworbenen
Pensionsleistungen berechnet und unabhängig vom Verschulden aufgeteilt werden können. Dem
Ehepartner, der Pensionsleistungen abtritt, sollte in diesem Fall die Möglichkeit eingeräumt
werden, die abgetretenen Leistungen wieder erwerben zu können."


Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet:

"Es ist eine Tatsache, dass viele Frauen durch die Erziehung der Kinder und die Betreuung
pflegebedürftiger Angehöriger oft keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen und dadurch auch
keine oder nur geringe Pensionsansprüche erwerben. Erst seit der Einführung des Kindergeldes
werden 18 Monate Kindererziehungszeiten pensionsbegründend angerechnet. Bis dahin waren
Betreuungszeiten nur Ersatzzeiten.

Das österreichische Scheidungsrecht führt darüber hinaus in vielen Fällen zu einer sozialen
Schieflage, da es für den Zeitraum der Ehe keine Aufteilung der Pensionsanwartschaft unter den
Ehegatten vorsieht.

Ziel und Intention dieses Antrages ist es, durch mehrere Maßnahmen in Zukunft einen eigenen
gesetzlichen Pensionsanspruch des nicht oder über geraume Zeit nicht erwerbstätigen Ehegatten
zu sichern."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1. Liegen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu den vom
Vorarlberger Landtag erhobenen Forderungen bereits Vorarbeiten vor?


2. In welcher Weise wird das Bundesministerium diesen Forderungen Rechnung tragen?
3. Bis wann ist mit der Erfüllung dieser Forderungen zu rechnen?

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