2045/J-BR BR


Eingelangt am: 13.12.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Regelungen für die Versprühung von Flugzeugtreibstoff über dem Bodenseeraum

Nach Schweizer Medienberichten hat im Sommer ein Langstreckenflugzeug über dem östlichen
Bodenseeraum in einer Höhe von rund 4000 Metern 22 Tonnen Kerosin versprüht, um nach einem
Defekt wieder in Zürich landen zu können. Kurz zuvor habe ein anderes Flugzeug über dem west-
lichen Bodensee sogar 80 Tonnen Kerosin vom Himmel regnen lassen. Wenngleich bei günstigem
Wetter das Kerosin großteils verdampft und nur zu einem kleinen Teil auf den Boden absinkt, ist
damit auf jeden Fall eine erhebliche Umweltbelastung verbunden. Bei Regenwetter ist nach einer
Schweizer Untersuchung sogar davon auszugehen, dass rund die Hälfte des Kerosins auf dem
Boden landet und zu einer Belastung von 60 Milligramm pro Quadratmeter führt.

Wenngleich bei technischen Defekten an einem Flugzeug und der Notwendigkeit einer raschen
Landung in Zürich das Ablassen von Kerosin aus Gründen der Flugsicherheit unvermeidlich sein
kann, stellt sich doch die Frage, nach welchen Gesichtspunkten die Versprühungsgebiete ausge-
wählt werden und warum offenbar mehrfach gerade der auch als Trinkwasserreservoir dienende
Bodensee herangezogen wird.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie folgende

Anfrage:

1. Wird Österreich von der Schweiz informiert, wenn im Bodenseeraum eine Versprühung von
Flugzeugtreibstoff vorgenommen wurde?


2. In welchen Fällen kam es in den letzten drei Jahren zu einer solchen Versprühung?

3. Welche Regelungen bestehen für die Auswahl der Versprühungsgebiete und wer entscheidet
darüber?

4. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass von den zuständigen Schweizer Stellen
bevorzugt ausländisches Staatsgebiet für die Versprühung von Flugzeugtreibstoff
herangezogen wird?

5. In welcher Weise sehen Sie Handlungsbedarf für die Durchsetzung österreichischer Interessen
gegenüber der Schweiz?


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