2048/J-BR BR


Eingelangt am: 23.12.2002

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Änderung des Ökostromgesetzes

Der Vorarlberger Landtag hat sich mit Entschließung vom 12. Dezember 2002 dafür ausge-
sprochen, dass


1. die Begrenzung für Strom aus Fotovoltaik aufgehoben oder eine Jahresquote fixiert wird,
2. für alle Arten von Ökostrom kostendeckende Tarife festgelegt werden und
3. die Tarife für eine Zeit garantiert werden, in der sich die Anlagen amortisieren können.

Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet: ,J3as Land Vorarlberg
hat im Vorjahr eine vorbildliche Einspeiseverordnung für Strom aus neuen erneuerbaren Energie-
quellen erlassen. Für Strom aus Fotovoltaik wurde ein Tarif von € 0,7267/kWh vorgesehen,
garantiert auf 15 Jahre wodurch die Investitionen in die Anlage abgedeckt sind. Diese Verordnung
trat dann am 1. Oktober 2001 in Kraft Die Bezahlung der kostendeckenden Tarife für Ökostrom
wird durch einen Zuschlag zum Systemnutzungstarif finanziert, der seit 1.1.2002 0,08 Cent/kWh
beträgt.

Nicht erfasst werden konnte aufgrund der Bestimmungen im Elektrizitätswirtschaft- und
-Organisationsgesetz (EIWOG) des Bundes die Kleinwasserkraft, für die ein Zertifikathandel
vorgesehen war. Aufgrund des Widerstandes östlicher Bundesländer kam dieser jedoch nicht
richtig zum Tragen, ebenso drängten diese Bundesländer auf einheitliche Einspeisetarife für das
gesamte Bundesgebiet Überdies wollten sich einige größere Städte über diese Schiene auch noch
die Kraft-Wärme-Kopplung von allen Österreichern finanzieren lassen.

Dieser unbefriedigende Zustand führte dann dazu, dass die Landeshauptleutekonferenz am 12. Juni
2002 einstimmig beschloss, eine bundesweite Regelung in Absprache mit den Ländern zu finden.

Dazu sollte ein Initiativantrag der Parlamentsparteien zu einem Ökostromgesetz dienen. Für die ent-
sprechenden Verfassungsbestimmungen war auch eine 2/3-Mehrheit im Parlament erforderlich. Im
Juli 2002 wurde dann das Ökostromgesetz mehrheitlich beschlossen.

Die schon damals geäußerte Kritik aus Vorarlberg hat sich nun leider vollinhaltlich bestätigt. Neben
dem Verlust der Landeskompetenz für die Einspeisetarife wurde die Übergangsregelung für den
Vorarlberger Tarif für Fotovoltaikstrom mit Ende 2002 begrenzt. Zudem wurde eine Obergrenze
für Fotovoltaik mit einer installierten Leistung von 15 Megawatt (MW) eingezogen. Diese Grenze
scheint noch heuer im Dezember erreicht zu werden, was bedeutet, dass alle Anlagen, die danach
errichtet werden, lediglich den normalen Marktpreis von ca. 2,5 Cent/kWh erhalten. Damit ist ein
Zusammenbruch des Marktes für Fotovoltaikanlagen vorherzusehen und damit der Verlust von
österreichweit vielen Arbeitsplätzen.

Nachdem die E-Control GmbH als Regulierungsbehörde beabsichtigt, die zusätzlichen Mittel aus
dem Systemnutzungstarif vorwiegend für Windenergie und Kleinwasserkraft einzusetzen, ist abzu-
sehen, dass der größte Teil der von den Vorarlbergern bezahlten Zuschläge nach Innerösterreich
abfließt."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1. In welcher Weise wird das Bundesministerium den vom Vorarlberger Landtag erhobenen
Forderungen Rechnung tragen?


2. Bis wann ist mit der Erfüllung dieser Forderungen zu rechnen?

Geschichte des Dokuments Zurück zur Home Page

HTML-Dokument erstellt: Dec 27 08:42