Rechnungshofausschuß,
Umweltausschuß,
Unterrichtsausschuß,
Unvereinbarkeitsausschuß,
Verfassungsausschuß,
Verkehrsausschuß,
Wirtschaftsausschuß,
Ausschuß für Wissenschaft und Forschung.
Wir haben darüber zu entscheiden, ob das Hohe Haus mit der Einsetzung dieser Ausschüsse einverstanden ist.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, daß diese Ausschüsse gebildet werden, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ausschüsse fest. Diese werden dann nach bestimmten proportionalen Verhältnissen – entweder nach dem d’Hondtschen oder nach dem sogenannten Shapleyschen Verfahren – auf die einzelnen Fraktionen verteilt. Die Klubs haben dann die auf sie entfallenden Ausschußmitglieder und die Ersatzmitglieder namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Nach Beratung in der Präsidialsitzung ist für die erwähnten Ausschüsse die folgende Zahl von Mitgliedern vorgesehen, deren Aufteilung auf die Fraktionen errechnet wurde: Der Geschäftsordnungsausschuß, der Immunitätsausschuß, der Petitionsausschuß und der Unvereinbarkeitsausschuß sollen aus je 17 Mitgliedern und 17 Ersatzmitgliedern bestehen. Daraus ergibt sich nach dem Shapley-Verfahren folgende Verteilung: Je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Freiheitlichen sowie je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf das Liberale Forum und auf den Grünen Klub.
Für alle anderen der vorhin aufgezählten Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, über den wir bereits befunden haben, sind je 21 Mitglieder und 21 Ersatzmitglieder vorgeschlagen. Davon entfallen – aufgeteilt nach d’Hondt, gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung – auf die SPÖ acht, auf die ÖVP sechs, auf die Freiheitlichen fünf Mitglieder, auf das Liberale Forum ein und auf die Grünen ein Mitglied und jeweils die gleiche Zahl von Ersatzmitgliedern.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die den vorgeschlagenen Mitgliederzahlen und der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Ausschüsse zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten bekanntgegebenen Mitglieder und Ersatzmitglieder, die damit als gewählt gelten, können Sie unter anderem dem Stenographischen Protokoll der heutigen Sitzung entnehmen.
Damit ist der 5. Punkt der Tagesordnung erledigt.
6. Punkt
Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948