Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 90

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Sehr geehrter Abgeordneter Rosenstingl und Kollegen! Meine Damen und Herren! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.44

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir treten nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Einzelredezeitbeschränkung 15 Minuten beträgt.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.44

Abgeordneter Mag. Johann-Ewald Stadler (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn es um die Verschwendung von Hunderten Millionen an Geldern eines öffentlichen Unternehmens, an dem auch die Republik Österreich und zwei Bundesländer beteiligt sind, geht, dann gähnt der Herr Minister gelangweilt von der Regierungsbank herunter, mit großem, aufgerissenen Rachen – man möchte schon fast etwas hineinschmeißen! (Abg. Dr. Nowotny: Dobermann! – Abg. Leikam: Sie sind ein ruchloser Mensch! Der Dobermann bellt wieder! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe einfach beobachtet, daß der Herr Minister unausgeschlafen ist. Was regen Sie sich so auf? Ich habe ja Verständnis dafür, daß der Herr Minister unausgeschlafen ist. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen.) Ich würde an seiner Stelle auch schlecht schlafen, wenn ich wüßte, welcher Megaskandal bezüglich Flughafengesellschaft auf mich lauert. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Den werden Sie nämlich schon zu verantworten haben! So einfach können Sie sich nicht aus Ihrer Verantwortung stehlen, wie Sie das soeben probiert haben, unter Hinweis auf das angeblich fehlende Interpellationsrecht des Hohen Hauses! (Abg. Leikam: Der Dobermann bellt wieder!)

Ich habe Ihnen das schon einmal in Zusammenhang mit den ÖBB gesagt: Sie sollten, bevor Sie wieder einmal dem Haus das Interpellationsrecht streitig machen, Ihre Rechtsabteilung befassen. Sie haben damals versucht, dem Haus eine entsprechende Anfragebeantwortung im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Österreichischen Bundesbahnen zu verweigern. Heute haben Sie es wieder versucht – derselbe Schmäh wieder!

Sie müssen ja ein ordentlich schlechtes Gewissen haben wegen der Leichen, die dort im Keller liegen! Im Zusammenhang mit der angeblichen Herkunft dieses Rechnungshofberichtes – Sie würden staunen, wenn Sie wüßten, aus welchen sozialistischen Kreisen wir Unterlagen bekommen, der Megaskandal ist bereits so groß, daß er nicht einmal mehr in unseren Ordnern Platz hat, die platzen schon aus den Nähten (Abg. Dr. Khol: Wir wissen genau, wo das herkommt! ) – interessiert Sie plötzlich die Gestion dieser Aktiengesellschaft. Aber wenn es um das Interpellationsrecht des Hohen Hauses geht, dann nicht.

Ich empfehle Ihnen die Literatur dazu. Es heißt eindeutig in den Lehrbüchern, daß hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeit durch selbständig juristische Personen, an denen ein öffentlicher Rechtsträger beteiligt ist, die Privatwirtschaftsverwaltung auch der Kontrolle des Parlaments unterliegt, und zwar hinsichtlich der Ausübung der Beteiligungsrechte. Herr Minister! Lassen Sie sich aufklären: Das heißt, die Tätigkeit Ihrer Eigentümervertreter im Aufsichtsrat unterliegt sehr wohl der nachprüfenden Kontrolle dieses Hauses, sonst hätte das keinen Sinn mehr, sonst schaffen Sie einen eigenen Unternehmenstypus öffentlich-rechtliches Unternehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Aber sich nach Bedarf hinter der Privatwirtschaftsverwaltung beziehungsweise hinter dem Mantel der Privatwirtschaftsverwaltung zu verstecken, um dem Hohen Haus die Kontrolle zu verweigern, das wird nicht gehen, das sage ich Ihnen! Das ist ein Recht, das das Hohe Haus für sich als Gesamtes wahrnimmt, und es läßt sich von Ihnen und anderen Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung in dieser Frage nicht pflanzen. Herr Minister, nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Geschäftsbericht dieser Flughafengesellschaft ist ja einiges an Schönfärberei enthalten, etwas aus dem Jahre 1994 im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau – ich zitiere wörtlich –: Im Sinne eines effizienten Controllings wurde für dieses Bauvorhaben ein Projektmanagement eingesetzt, dessen Aufgabe die Abstimmung zwischen Nutzervorgaben (bedarfsgerechte, kundenorientierte Ausführung) und Einhaltung des festgelegten Termin- und Kostenrahmens ist.


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