Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 110

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Für die Personalaufwendungen des Amtes der Post- und Telekom AG sind für das "Rumpfjahr" 1996 10,6 Milliarden und für 1997 16 Milliarden Schilling vorgesehen. Dieser Personalaufwand wird zur Gänze refundiert.

Den von mir genannten Beträgen stehen Einnahmen aus Konzessionsabgaben von Ö-Call und Post AG in der Höhe von 4,4 Milliarden beziehungsweise 1997 5,6 Milliarden Schilling und 4,1 Milliarden beziehungsweise 3,6 Milliarden Schilling aus der Umsatzsteuer für die Post gegenüber.

Im Jahr 1997 erwarten wir als Eigentümer darüber hinaus eine Dividende von der Post in der Höhe von 4,3 Milliarden Schilling.

Der 1. Jänner 1998 ist das magische Jahr, mit dem in Europa der Abschluß der Liberalisierung durch die Liberalisierung der Sprachtelephonie und der Infrastruktur erfolgen soll. Der Begriff "Freier Netzzugang" kennzeichnet die zweite Priorität der europäischen Telekommunikationspolitik.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Schwemlein, darf ich Sie kurz unterbrechen: Ich bitte, daß Klubangestellte nicht in den Bänken von Abgeordneten sitzen! – Danke. (Abg. Dr. Khol: Immer der Moser von den Liberalen! Immer das gleiche! Früher in Pension und jetzt das!)

Bitte fortzusetzen!

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (fortsetzend): Wir schaffen somit, meine Damen und Herren, für die Post die richtigen Rahmenbedingungen. Die "gelbe Post" wird vom dynamischen Bereich der Telekommunikation getrennt. So hat die "gelbe Post" den Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu definieren und nach dem Bestellerprinzip abgegolten zu bekommen. Dabei sind aber bestimmt die verbilligte Zeitungszustellung und auch so manche Sozialtarife bei den Fernsprechgebühren sehr wohl zu überdenken.

Das Dienstrecht der Postler könnte aus meiner Sicht analog dem der ÖBB erfolgen, wobei eines von vornherein klarzustellen ist: Ein Eingriff in die bestehenden Dienstverträge ist wohl unzumutbar und hat auch zu unterbleiben.

Ein paar Bemerkungen, meine Damen und Herren, noch ganz kurz zur ÖBB und vor allem zum Nahverkehrsfinanzierungsgesetz, das wir zu erstellen haben. Das hat festzulegen, welche Formen des Nahverkehrs unterstützt werden sollen, woher die dafür notwendigen finanziellen Mittel kommen sollen und welche Anteile davon von den jeweiligen Gebietskörperschaften aufzubringen sind.

Dabei meine ich, daß wir hier aus der Sicht des Kunden vorzugehen, zu denken, zu handeln haben, und zwar deshalb, weil es dem Kunden egal ist, mit welchem Verkehrsmittel er unterwegs ist, welche bürokratischen Abläufe es zwischen den jeweiligen Verkehrsträgern gibt, weil der Kunde schlicht und einfach billig mit einer Karte so rasch wie möglich vom Ort A nach B fahren möchte.

Daher sind wir gefordert, danach zu trachten, daß all das umgesetzt wird, was unsere Intentionen im Bereich Nahverkehr sind. Und, meine Damen und Herren, wir mußten feststellen: Wir haben mit 1. Jänner 1994 die Mineralölsteuer um 60 Groschen pro Liter angehoben und diese Mittel, insgesamt 1,7 Milliarden Schilling, den Ländern zweckgebunden für den Nahverkehr zur Verfügung gestellt. – Heute zeigt sich uns, daß einige der Länder diese Mittel nicht widmungsgemäß verwendet haben. Das heißt, wir werden dem einen Riegel vorschieben müssen.

Meine Damen und Herren! Zusammengefaßt können wir feststellen, daß wir auch im Verkehrsbereich sehr wohl gefordert sind. Wir schaffen budgetär richtige, wesentliche, richtungsweisende Rahmenbedingungen. Gehen wir die Lösung der Probleme gemeinsam an – die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten das von uns. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.49


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