Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 183

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Es ist in der Tat auch so, daß die Kontrollmöglichkeiten gerade dadurch verbessert werden, daß wir in Zukunft die Altlastensanierungsbeiträge nicht abfallbezogen, sondern deponiebezogen einheben werden, weil eben pro Deponie dann nur mehr die Menge festzustellen und relativ einfach – ich betone: relativ einfach – das Abgabenvolumen zu bemessen ist, und weil wir auch die Aufsichtsbehörde der jeweiligen Deponie mit dieser ALSAG-Novelle dazu verpflichten werden, das auch dem jeweiligen Hauptzollamt zu melden und einen sehr direkten Datenverkehr in Richtung Finanzbehörde sicherzustellen.

Was den Vorschlag von Kollegin Langthaler betrifft, die Zweckbindung aufzuheben: Nicht, daß das nicht etwas an Reiz hätte, bloß: Sosehr ich den Herrn Finanzminister schätze, es ist allen Finanzministern eigen, Zweckbindungen im großen und ganzen nicht zu mögen. Ich erlebe das im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ähnlich – und auch "leise" im Bereich des Familienlastenausgleichsfonds.

Ich meine, damit würden wir Türen öffnen, durch die wir dann nicht mehr durchkommen würden. Ich warne davor, diese Tür, wie gesagt, auch nur einen Spalt breit aufzumachen.

Frau Kollegin Langthaler! Das sind dieselben Experten, denen auch Sie Gehör schenken, nämlich jene des Umweltbundesamtes, die uns sagen, daß zwar einiges an Abgaben im Bereich der Altlastensanierung nicht abgeliefert wird, daß aber die von Ihnen genannten Zahlen von 700 Millionen Schilling beziehungsweise noch mehr weit überhöht ist. Wir glauben, daß bisher etwa maximal 300 Millionen Schilling pro Jahr nicht entrichtet wurden. Wir hoffen, daß durch die besseren Kontrollmöglichkeiten in Zukunft diese Größenordnung zurückgeht und die Zahlungsdisziplin besser wird.

Zur Energiesteuer darf ich noch ganz kurz und insofern kommen, als ich sagen möchte, Kollege Barmüller, daß ich damit eine sehr begrenzte Freude habe; auch was die Ausgestaltung dieser Energiesteuer anlangt, wenn ich nur an die Staffelung der Besteuerung denke. Auch ich hätte mir anderes vorstellen können, als den zu 75 Prozent aus Wasserkraft gewonnenen Strom mit 10 Groschen pro Kilowattstunde zu belasten. Ich muß das hier nicht weiter ausführen.

Aber vom Prinzipiellen her meine ich, daß eine Energiebesteuerung deswegen ökologisch vertretbar ist, weil es eben diese Teilzweckbindung von über 800 Millionen Schilling pro Jahr in Richtung Länder geben wird, weil dort gezielt für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen vorgesorgt worden ist und weil zum zweiten im Budget von mir als Umweltminister 200 Millionen Schilling speziell für alternative Energieträger vorgesehen sind. Wir werden das vor allem in Richtung Windkraft, vor allem in Richtung anderer erneuerbarer Energieträger, vor allem auch in Richtung Kraft-Wärme-Kopplung investieren. Auch wenn ich weiß, daß die Einspeiseverordnung oder dieser Vertrag, den es hier gibt, neu zu verhandeln sein wird, weil er mit Jahresende ausläuft, meine ich doch, daß sich insgesamt die Situation für erneuerbare Energieträger verbessert, weil der jetzt auf sie entfallende Steueranteil verhältnismäßig geringer ist im Vergleich zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln aus den Förderungsmaßnahmen.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, ist dies, glaube ich, ein herzeigbares Umweltbudget. Es ist auch nicht so, daß der Forderungsverkauf, Herr Kollege Barmüller, etwa zur Budgetschönung dient. Dagegen ist insofern vorgesorgt, als in der UFG-Novelle ausdrücklich formuliert ist, daß der Erlös im Fonds zu verbleiben hat, womit eine direkte Budgetkosmetik, die von mir auch nicht mitgetragen werden würde, ausgeschlossen ist.

Lassen Sie mich mit einer Anmerkung schließen, die in Richtung Europa geht. Frau Kollegin Langthaler, weil Sie Ozon angeschnitten haben, ein kleines Beispiel. Ich zitiere hier die Redakteurin Kraus aus der "Presse", die erst vor einigen Tagen gemeint hat, daß gerade bei der Luftgüterichtlinie, dieser so wichtigen Dachrichtlinie, Österreichs Einfluß in Brüssel im Rahmen der EU sichtbar wurde. Österreich hat sich da voll durchgesetzt, weil es uns gewissermaßen in letzter Minute gelungen ist, im Rat für Ozon aus einem Zielwert, der sonst alleine dort gestanden wäre, einen Zielwert zu machen, dessen Nichterreichung Maßnahmen durch die Kommission nach sich zieht. Also gerade Ozon ist ein gutes Beispiel, daß sich Österreich auf europäischer


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