Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 147

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Begründung

Durch den gegenständlichen Antrag sollen die Zuwendungen an politische Parteien (Parteienförderung) für 1996 ausgehend von der Basis des Bundesvoranschlages 1995 halbiert werden. Die jahrelange Verschwendungspolitik der Bundesregierung hat zu einer besorgniserregenden Lage der Staatsfinanzen geführt. Im Bundesvoranschlag für das Jahr 1996 sind daher einschneidende Sparmaßnahmen erforderlich. Umso notwendiger ist es, auch bei der Parteienförderung eine echte Spargesinnung zu zeigen.

Auch bei der Presseförderung sollen im Jahr 1996 erhebliche Beträge eingespart werden. Die staatliche Presseförderung ist kein geeignetes Instrument, um die Vielfalt der Presseprodukte zu gewährleisten. Allein die Behauptung auf dem Markt kann zu einer dauerhaften Absicherung der Existenz eines Printmediums führen. Die bisherige staatliche Presseförderung soll daher – mit Ausnahme der Förderung der Journalistenausbildung – als staatliche Aufgabe wegfallen. Zur Vermeidung von Übergangsproblemen soll die Presseförderung für das Jahr 1996, ausgehend von der Basis des Bundesvoranschlages 1995, halbiert werden; ab 1997 sollen diese Ansätze zur Gänze gestrichen werden. Die notwendigen Gesetzesänderungen im "Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Parteien" und im "Presseförderungsgesetz 1985" sollen im Wege von Initiativanträgen initiiert werden.

Insgesamt werden durch diesen Abänderungsantrag gegenüber der Regierungsvorlage mehr als 300 Millionen Schilling eingespart.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1997 in 71 d. B., Anlage I, Teilheft 1: Innenverwaltung, Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen Bundesvoranschlag 1997 in der Fassung des Ausschußberichtes 97 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In der Anlage I, Teilheft 1: Innenverwaltung, Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997 (71 d. B.) sind die nachfolgenden Voranschlagansätze wie folgt zu ändern:

 

VA-

Ansatz

Auf-

gaben-

bereich/

Nr.

 

Bezeichnung

 

von

abzuändern

um

Millionen S

 

auf

1/1043

 

Zuwendungen an

politische Parteien

     

1/10434

43/7660

43/7661

43/7662

Zuwendungen an politische Parteien

Wahlwerbungskosten-Beitrag NR-Wahl

Wahlwerbungskosten-Beitrag EU-Parlament

201,716.000

 

1.000

1.000

- 95,325.000

0

- 1.000

106,392.000

1.000

0

1/10434

 

Summe 10434

201,718.000

- 95,325.000

106,393.000


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite