Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 182

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23.31

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Abgeordnete Leikam hat einige Fragen an mich gerichtet, die ich in aller gebotenen Kürze zu beantworten versuchen werde.

Die erste Frage hatte die Vorveröffentlichung der sogenannten Rohberichte – im legistischen Sprachgebrauch der Prüfungsergebnisse – zum Gegenstand. Der Herr Abgeordnete Leikam hat gefragt, welche Maßnahmen der Rechnungshof im Zusammenhang mit seinen Bemühungen trifft, daß die sogenannten Rohberichte nicht vorzeitig veröffentlicht werden.

Ich darf dazu wieder einmal – ich habe das bereits mehrfach im Ausschuß ausgeführt – darlegen, daß der Rechnungshof ein Sicherheitssystem entwickelt hat, das sich in den vergangenen Jahren bestens bewähren hat: Einerseits wurde die Zahl jener Vorveröffentlichungen, die besonders auffällig waren und die besonderes Mißfallen erregt haben, deutlich reduziert, andererseits hat dieses Sicherheitssystem einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, daß eine besondere präventive Wirkung entfaltet werden konnte. Das heißt, durch dieses Sicherheitssystem an sich konnte bereits vermieden werden, daß es überhaupt gewagt wurde, Vorveröffentlichungen vorzunehmen.

Schließlich hat dieses System auch dazu beigetragen, daß wir feststellen konnten, wenn es doch zu Vorveröffentlichungen kam, woher diese stammten.

Es gab in jüngster Zeit wieder einen sehr prägnanten Fall, in dem es uns sogar sehr leicht möglich war, zu orten, welches Exemplar den Medien zugespielt wurde. Wir konnten dies – ich darf mich hier wiederholen – sehr deutlich zuordnen und jedenfalls – und das ist für uns wesentlich – ausschließen, daß der Rechnungshof die undichte Stelle gewesen ist.

Welche weiteren Maßnahmen könnte man in diesem Zusammenhang noch treffen? – Ich meine, weitere Maßnahmen müßten nicht mehr vom Rechnungshof getroffen werden, sondern von den geprüften Stellen selbst. Wenn die geprüften Stellen jene Sorgfalt obwalten ließen, die der Rechnungshof bereits seit Jahren zu treffen pflegt, dann wäre sicherlich noch mehr zu gewinnen und dann könnten vielleicht mehr Vorveröffentlichungen vermieden werden.

Soviel zu den Vorveröffentlichungen, wobei noch eines zu erwähnen wäre: Es soll keine Unternehmung die Behauptung aufstellen, wenn es tatsächlich zu einer Vorveröffentlichung kam, daß ihr die diesbezüglichen Berichte nicht bereits bekannt gewesen wären. Der Inhalt der Berichte ist der geprüften Stelle regelmäßig bekannt, und es kann daher niemals vorkommen, daß die geprüfte Stelle mit Fug die Behauptung aufstellen könnte, sie sei durch eine derartige Vorveröffentlichung überrascht worden.

Nichtsdestoweniger – und das möchte ich betonen – ist der Rechnungshof daran interessiert, die Zahl der Vorveröffentlichungen so gering wie möglich zu halten. Es ist ihm in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang auch schon viel gelungen; die Bemühungen des Rechnungshofes werden auch in Zukunft weiterhin darauf gerichtet sein.

Die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Leikam hat sich darauf bezogen, wieso es möglich war, daß der Präsident des Stadtschulrates für Wien – ungeachtet der ihm seitens des Rechnungshofes gegebenen Zusage – einen dem Nationalrat vorgelegten Bericht nicht gleichzeitig mit dem Nationalrat bekommen hat.

Dazu darf ich vorerst auf die verfassungsrechtliche Situation Bezug nehmen. Nach der österreichischen Bundesverfassung hat der Rechnungshof seine Berichte, die dann letztlich auch zur Veröffentlichung bestimmt sind, dem Nationalrat vorzulegen und gleichzeitig auch der Bundesregierung. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Rechnungshofes, in diesem Stadium der Berichtsvorlage seine Berichte auch den geprüften Stellen zuzuleiten.

Dessen ungeachtet hat der Rechnungshof immer wieder die Übung eingehalten, seine Berichte auch den geprüften Stellen zukommen zu lassen, wobei dies als Entgegenkommen des Rechnungshofes anzusehen ist, zumal wir Verständnis dafür aufbringen, daß die geprüften Stellen


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