Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 398

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und 1993 wurde er zwar zu den Sitzungen einberufen, allerdings war er beschlußunfähig, da er die gesetzlich vorgegebene Teilnehmerzahl nicht erfüllt hat. (Bundesminister Dr. Scholten: Da kann ich aber wirklich nichts dafür!)

Dennoch hat sich der Minister nicht bemüht, für die beiden Jahre rechtskräftige, das heißt, beschlußkräftige Sitzungen zustande zu bringen. Der zuständige Sektionschef hat 1994 in der nächsten beschlußfähigen Sitzung das Protokoll der nicht beschlußfähigen Sitzung 1993 anerkennen lassen. Jetzt kommt es aber wirklich: Die Residenzzeit des vorangegangenen Beirates war 1992, 1993 und 1994, ab 1995 war ein neuer Beirat zu stellen. Ein durchaus fehlerhaftes Protokoll aus dem Jahre 1994 liegt mir vor, und Herr Sektionschef Temnitschka weigert sich seit meiner Kritik an diesem Protokoll beharrlich, die nachfolgenden Protokolle herauszurücken beziehungsweise dem Nationalrat zugänglich zu machen. (Abg. Dr. Khol: Der ist aber kein Demokrat!)

Darüber hinaus ist laut Sektionschef Temnitschka der Beirat am 20. April 1995 zusammengetreten, allerdings der, dessen Funktionsperiode und nicht Berichtsperiode – wie Sie immer so gern behaupten – am 31. Dezember 1994 zu Ende war. Das kommt mir ungefähr so vor, als würde der Nationalratspräsident zu den Verhandlungen für dieses Budget den Nationalrat in der Zusammensetzung von vor der Wahl einberufen. Das kann es also nicht sein.

Ich könnte mir allerdings durchaus vorstellen, da diese Gebühren zusammen mit den ORF-Gebühren eingehoben werden, daß langsam, aber sicher bei dieser – wie soll ich sagen? – chronischen Mißachtung der Gesetzeslage der Argumentationsspielraum des ORF, sich diese 100 Millionen Schilling gleich zu behalten, größer wird.

Kollege Voggenhuber hat schon 1992 von einer Beschlußunfähigkeit des Beirates gesprochen, da dieser nicht vor der Mittelvergabe, sondern nach der Mittelvergabe befragt wurde, daß der Minister 100 Millionen Schilling nach Gutdünken vergibt. Wenn ich mir dann dieses Protokoll anschaue und sehe, daß über eine Summe von 100 Millionen Schilling in einer Zeit von, ich glaube, 50 Minuten entschieden wird, wo dort eigentlich überhaupt nichts außer Kren gerieben wird, dann verstehe ich langsam, aber sicher die Argumentationslinie des ORF, der sagt: Machen wir doch damit anständige Filme. Beweisen wir uns in einem Medium, das dieses Land modern und neu weit über seine Grenzen hinaus darstellen kann, nämlich im Bereich TV und Fernsehfilm. Wenn man weiters sagt, man knüpfe daran, daß das die anspruchsvollen, die künstlerisch wertvollen sein müssen, dann muß ich Ihnen sagen, daß das eine Diskussion ist, die ich gerne führte. (Abg. Dr. Krüger: Das ist ja Gesetzesbruch, Herr Kollege Morak!) Das ist als Vorschlag gemeint. (Abg. Dr. Krüger: Nein, das ist der Gesetzesbruch des Ministers mit dem Kunstförderungsbeirat!)

Trotzdem möchte ich noch sagen: Das zu beschließende Kulturbudget ist grundsätzlich in allen Bereichen sehr positiv zu bewerten, da es in einer sehr angespannten Situation nicht restriktiv, sondern antizyklisch den Status quo der Finanzmittel fortschreibt.

Den verantwortlichen Kulturvermittlern und Kulturmanagern muß ich allerdings sagen: Es gibt keine Atempause, aber es ist ihnen Zeit gegeben worden, die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen – und zwar über einen Zeitraum von zwei Jahren, dieser Vorteil ist nicht zu unterschätzen – zu setzen. Es wäre wünschenswert, daß sie diese Herausforderung annehmen, freudig annehmen, und daß sie sie meistern. – Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Preisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

11.15

Abgeordnete Dr. Susanne Preisinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zu Schule, Unterricht und Bildungswesen.


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