Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die PKK sowie zweitens die Untersuchung des Bombenterrors.Dieser Antrag ist inzwischen an alle Abgeordneten verteilt worden.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang
1. mit der Unterlassung sicherheitsbehördlicher Maßnahmen gegen die kommunistische kurdische Arbeiterpartei PKK und ihre Teil- und Unterorganisationen sowie
2. mit der Untersuchung des Bombenterrors in Österreich, insbesondere der Briefbombenserien sowie den Terroranschlägen von Klagenfurt, Oberwart, Stinatz und Ebergassing.
Der Bombenterror hat in den letzten Jahren auch Österreich nicht verschont und auch hierzulande blutige Spuren gezogen. Um so mehr gilt es, die sicherheitsbehördlichen Ermittlungen in jeder Weise zu unterstützen. Durch den gegenwärtigen Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem werden diese Ermittlungen jedoch nicht nur nicht unterstützt, sondern sogar behindert:
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Oktober 1994, 11 Os 112, 114/94-14 bestätigt, daß es sich bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die aufgrund ihrer terroristischen Aktivitäten in zahlreichen anderen europäischen Staaten verboten ist, sowie deren Teil- und Unterorganisationen um kriminelle Organisationen im Sinne des § 278a StGB handelt. Anläßlich der Eröffnung eines Büros der Nationalen Kurdischen Befreiungsfront (ERNK), einer Unterorganisation der PKK, haben die zuständigen Beamten des Innenministeriums den Bundesminister darauf hingewiesen, daß die Sicherheitsbehörden aufgrund des genannten Urteils zu Ermittlungen und Anzeigen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verpflichtet seien. Am 21. April 1995 wurde vom Bundesminister entschieden, daß keine Konsequenzen zu ziehen seien. Erst dann, wenn es wieder zu weiteren Anschlägen komme, solle ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Wien hat diese ungeheuerliche Entscheidung, die den Import des Terrors begünstigt, zum Anlaß genommen, wegen des Verdachts der Erteilung einer rechtswidrigen Weisung gegen den Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem Vorerhebungen wegen Amtsmißbrauch gemäß § 302 StGB einzuleiten.
Die von den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Bombenterror der letzten Jahre, insbesondere den Briefbombenserien, sowie den Terroranschlägen von Klagenfurt, Oberwart, Stinatz und Ebergassing durchgeführten Ermittlungen haben nur im letztgenannten Fall zu greifbaren Ergebnissen bezüglich der Täterschaft geführt. Angesichts der – nicht nur durch den sogenannten Briefbomben-Prozeß – bisher bekannt gewordenen Äußerungen des verantwortlichen Bundesministers und anderer hoher Sicherheitsfunktionäre (zum Beispiel des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit Dr. Sika) entsteht der Eindruck, daß die Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsorgane durch politische Einflußnahmen massiv behindert und ideologisch intendiert wurde. Es liegt auf der Hand, daß dies neben anderen Gründen, wie etwa mangelhafter Logistik und Ausrüstung, ein weiterer wesentlicher Grund für die bisherige Erfolglosigkeit der Ermittlungstätigkeit sein könnte.
Es stellt sich die Frage, ob vom gegenwärtigen Bundesminister für Inneres, dessen Sympathien zu gewaltbereiten linksanarchistischen Kreisen nicht nur durch die mehrmaligen "TATblatt"-Spenden offenkundig geworden sind, eine unvoreingenommene und dem Rechtsstaat verpflichtete rechtmäßige und erfolgreiche Amtsführung im sensiblen Sicherheitsbereich überhaupt