Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 609

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Faktum 2: Spitzenbeamte des Innenressorts haben sich nicht einmal, sondern mehrmals hilferufend und hilfesuchend an die Öffentlichkeit gewendet und unter anderem darauf hingewiesen, daß sie bei Terroranschlägen mit ihren Beamten nur in einer ganz bestimmten Richtung ermitteln haben dürfen.

Faktum 3: Von einer großen Serie von Sprengstoffanschlägen sind tatsächlich nur sechs oder sieben aufgeklärt worden, und diese auch nur deshalb, weil einer schiefgegangen ist, die Attentäter dabei den Tod gefunden haben und aus den Körpern der Getöteten die entsprechenden Erhebungsschlüsse abgeleitet werden konnten.

Alle anderen Anschläge, die Briefbombenattentate, Klagenfurt, Oberwart, Stinatz et cetera, sind nach langer Zeit unaufgeklärt – bis heute. Und es ist offen, ob das in Zusammenhang damit steht, daß, wie Spitzenbeamte – ich wiederhole es – behaupten, nur in einer ganz bestimmten Richtung ermittelt werden durfte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist unabhängig davon bei den Ermittlungen hinsichtlich dieser Anschläge angeblich zu Ungereimtheiten in größerer Zahl gekommen.

Soviel zu den Fakten. Es geht nicht um Wertungen, es geht nicht um das Drumherum – es geht um die Fakten. Der Innenminister hat hier im Parlament nicht die Wahrheit gesagt, das ist noch gar nicht lange her, wir haben es alle frisch in Erinnerung. Es sind Sprengstoffanschläge unaufgeklärt. Spitzenbeamte bedauern, daß das so ist, und sie stellen in den Raum, daß sie mit ihren Leuten nur in einer bestimmten Richtung ermitteln hätten dürfen.

Nun zu der Problematik gerichtliches Verfahren, denn ein Vorverfahren ist ein Verfahren; gerichtliches Verfahren auf der einen Seite und Untersuchungsausschuß auf der anderen: Das hat dieses Haus bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen noch nie gestört.

Ich erinnere nur an die Ausschüsse, die mir einfallen: AKH, WBO, NORICUM und "Lucona". Überall hat es parallel die gerichtlichen Verfahren und die Ausschußverfahren gegeben. Das ist auch ganz klar, es geht ja um unterschiedliche Arbeitsziele: Das Gericht ist dazu da, ein strafrechtlich relevantes Verhalten herauszuarbeiten und die Konsequenzen daraus zu ziehen. Der parlamentarische Untersuchungsausschuß hat den Auftrag, politische Verantwortlichkeiten und die zugrunde liegenden Sachverhalte festzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist immer so, meine Damen und Herren, daß dann, wenn es Anträge auf Einsetzung solcher Ausschüsse gibt, zunächst einmal Widerstand geleistet wird. Aber immer kommt letztendlich der Ausschuß. Je länger Widerstand geleistet wird, desto peinlicher wird es dann für die Betroffenen.

Ich erinnere mich, wie lange es beim AKH gedauert hat. Ich erinnere mich, wie schwierig es bei der WBO war, wie schwierig bei "Lucona", da war es am Schluß Gratz selbst, der den Ausschuß haben wollte. Jeder hat gefragt: Was will er jetzt? – Der Ausschuß hat ihn und noch einen anderen Minister hinweggerafft, und bei NORICUM war es nicht anders.

Ich sage Ihnen: Wenn der Minister nicht vorher erkrankt oder sich ein ähnliches diplomatisches Geschehen ereignen sollte, dann wird dieser Ausschuß kommen! Und er wird im Interesse aller – auch und nicht zuletzt des betroffenen Ministers – feststellen, was geschehen ist und feststellen, was für politische Verantwortlichkeiten es gibt, die von wem zu tragen sind. – Das wird kommen; und es wird im Interesse aller kommen. Und jene, die sich bemühen, zu mauern, werden umso schiefer im Licht dastehen, je länger es dauert, bis der Ausschuß eingesetzt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Ich erteile es ihm.

15.58

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich rufe in Erinnerung, um das Umfeld des Herrn Ministers Einem auszuleuchten, daß er in seinen


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