Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 29

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Meine Damen und Herren! Wenn wir auch – zugegebenermaßen unter Druck der Strukturanpassungsgesetze – zu einem neuen Dienst- und Besoldungsrecht kommen werden, dann ist das, glaube ich, ein wesentlicher Fortschritt, der schlußendlich auch ein Verdienst von Minister Scholten ist. Das ist ein Fortschritt und eine politische Tat, die immerhin seine beiden Vorgänger, die Minister Busek und Tuppy, nicht erreichen konnten. Das heißt also, wir kommen tatsächlich wesentlich weiter unter Federführung eines agilen und fortschrittswilligen, diskussionswilligen Ministers. Ich glaube, daß das als Fortschritt und als Leistung anzuerkennen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir stehen unmittelbar vor einer Novelle des Universitäts-Organisationsgesetzes – auch eine Sache, die durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes intendiert wird.

Wesentlich dabei ist, festzuhalten, daß die Beteiligung und damit die demokratische Grundlage im Habilitationsverfahren, um ein Beispiel zu nennen, erhalten bleibt, die Beteiligung der Studierenden in einem Ausmaß, wie es unserer Auffassung nach wünschenswert und notwendig ist.

Ein weiterer Punkt, der uns wichtig und notwendig zu sein scheint, ist, daß es im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform möglich wird, in das Dienstrecht für den Mittelbau auch das, wofür der Mittelbau auch bezahlt wird und was in Wirklichkeit mittlerweile seine wesentliche Aufgabe ist, nämlich den Bereich der Lehre, miteinzubeziehen, sodaß dies in Zukunft nicht mehr über den Umweg von Zahlung von Überstunden oder Remunerationen extra abgegolten werden muß. Auch das ist meiner Auffassung nach ein wesentlicher struktureller Fortschritt, auf den wir stolz sein können.

Meine Damen und Herren! Die Zukunft der Wissenschaftspolitik und der Universitätspolitik ist meiner Auffassung nach von drei wesentlichen Begriffen geprägt: erstens vom Begriff der weiteren Demokratisierung, zweitens vom Begriff der Internationalisierung und drittens vom Ziel der Effizienzsteigerung, das wir in diesem Zusammenhang im Bereich der Universitäten erreichen wollen.

Zum Begriff "Demokratisierung". Zentrales Ziel ist die Aufrechterhaltung der Offenheit unserer Universitäten. Ich bin daher der Auffassung, daß Diskussionen über die Einführung von Studiengebühren und auch über die Einführung eines Numerus clausus nicht zielführend und nicht sinnvoll sind. Die Sozialdemokraten wehren sich gegen solche Vorschläge und werden ihnen daher auch keine Zustimmung erteilen.

Im Zusammenhang mit den Studiengebühren, meine Damen und Herren, möchte ich darauf hinweisen, daß meiner Auffassung nach die gesellschaftliche und soziale Verantwortung auch mit dem Generationenvertrag argumentiert werden kann. Wenn wir heute erwarten, daß die zukünftigen gut ausgebildeten Arbeitskräfte in Österreich einen Beitrag zum Generationenvertrag leisten, dann dürfen wir ihnen wohl auch nicht heute die Unterstützung und das Angebot einer adäquaten Ausbildung verwehren. Das bedeutet, wie gesagt, den freien Zugang zu den Universitäten. Frei ist meiner Überzeugung nach ein Zugang, wenn dafür nicht bezahlt werden muß. Das ist ein Grundsatz, von dem wir uns nicht abwenden sollten.

Meine Damen und Herren! Ein weiteres Ziel, das mir wesentlich zu sein scheint, ist die Möglichkeit des lebenslangen Lernens. Lebenslanges Lernen wird im Bereich der Universitäten und im Bereich des Berufslebens insgesamt von steigender Bedeutung sein. Dieser Zugang ist aufrechtzuerhalten, und ich vertrete daher auch die Auffassung, daß wir dafür zu sorgen haben, daß Menschen nicht nur unmittelbar nach Ende ihrer schulischen Ausbildung, sondern während ihres ganzen Lebens einen offenen Zugang zu den Universitäten wahrnehmen können.

Zur Erreichung dieses Ziels soll mit den in den nächsten Monaten hier zu diskutierenden Vorlagen ein Beitrag geleistet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

10.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Ich erteile es ihr. – Bitte sehr.


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