Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

überzeugen – in einer wirklich intensiven Auseinandersetzung im Fachjuristenkreis dort bearbeitet wurde, findet selbstverständlich auch bei den Grünen Zustimmung, zumal es sich ja im wesentlichen – trotz einiger davon abweichender Punkte – um eine Anpassung des österreichischen Handels- und Gesellschaftsrechts an diese zwölf Richtlinien der EU handelt.

Ich meine ohnehin, daß es reichlich spät ist, daß man das Mitte des Jahres 1996 macht, obwohl wir ja schon seit 1. Jänner 1995 Mitglied der EU sind, auch wenn es eine Übergangsfrist gibt – aber das heißt ja nicht, daß man das bis zur letzten Minute aufspart. – Mein Kollege Professor Van der Bellen hat hier richtig bemerkt, daß man, wenn man sich in der Regierungsvorlage die Namen derer anschaut, die am Gesetzwerdungsprozeß beteiligt waren, sieht, daß das ausschließlich Juristen beziehungsweise Wirtschaftsjuristen und nicht Ökonomen waren. Was natürlich seltsam erscheint, wenn es sich um ein für die österreichische Wirtschaft, wie Kollegin Fekter gesagt hat, so maßgebliches und wesentliches Gesetz handelt. – Vielleicht könnte man künftig dieses Juristenmonopol bei so wesentlichen Gesetzesänderungen ein klein wenig durchbrechen.

Wir jedenfalls werden diesem umfassenden Gesetz zustimmen, einfach auch deshalb, um dem Anspruch, den wir Österreicher an uns selbst stellen, nämlich europareif zu werden, gerecht zu werden. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

11.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.58

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon von meinen Vorrednern auf die Geschichte dieses Gesellschaftsrechtsanpassungsgesetzes hingewiesen worden. Es handelt sich hiebei um ein großes Gesetzeswerk, wobei der Rest von noch zu transformierenden Bestimmungen heute hier beschlossen werden soll.

EU-Richtlinien stellen grundsätzlich einen Mindeststandard dar, den wir umsetzen müssen, gleichzeitig lassen sie dem nationalen Gesetzgeber aber auch noch Spielraum für eigene Regeln. – Und da ist Vorsicht geboten! Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, durch Fleißaufgaben Regelungen einzuführen, durch die unsere Rechtsanwender schlechter gestellt werden als die Rechtsanwender in anderen EU-Ländern.

Wenn es daher um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht und wir abweichende Lösungen wählen, so darf das nicht zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für unsere Betriebe führen. Und in diesem Punkt möchte ich dem Abgeordneten Rosenstingl recht geben: Wir müssen sehr genau kontrollieren, wie die neuen Bestimmungen wirken. Ich möchte auch an den Herrn Minister appellieren, am Anfang ein wenig Nachsicht zu üben, wenn die eine oder andere Bestimmung von den Betrieben nicht mit der "Akkuranz" angenommen wird, wie das Gesetz das vorsieht.

Im Mittelpunkt dieser gesetzlichen Regelungen steht der Gläubiger- und der Anlegerschutz, aber auch das Anliegen, den Wirtschafts- und Finanzstandort Österreich zu festigen. Ich möchte Herrn Abgeordneten Krüger – er ist nicht mehr im Saal – die Frage stellen, ob er es für schädlich hält, wenn sich Sozialpartner Gedanken darüber machen, das Insolvenzverfahren vorher abzufangen, also eine Sanierung einzuleiten, bevor es überhaupt zum offiziellen Insolvenzverfahren kommen muß.

Diese Vorgangsweise bringt sehr wohl auch Vorteile für die Betriebe. Sie führt dazu, die Kreditwürdigkeit nicht vorschnell zu verschlechtern, und diese Art einer vorgerichtlichen Sanierung erspart auch teure Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Offenlegung der Jahresabschlüsse ist schon erwähnt worden. Es gilt festzuhalten, daß dabei für kleinere GesmbHs auch Erleichterungen vorgesehen sind. Es gilt auch, die Wirtschaftstreuhänder um Verständnis dafür zu bitten, daß es nicht möglich war, ihrem Wunsch auf Ver


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite