Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 39

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mehr um Schutzbestimmungen für Ihre Kammer handelt, ist wirklich berechtigt. (Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

Herr Abgeordneter Maderthaner! Ich habe mir die Mühe gemacht, im Zusammenhang mit der Konzession im Gastgewerbe zu schauen: Wie ist denn das in Österreich? Wenn man keine Konzession hat, schlägt man die Zeitung auf, schaut in die Rubrik "Verschiedenes" und liest: Konzession zu vergeben, zu verpachten und und und. Dann muß man Gesellschaftskonstruktionen finden, damit das irgendwie funktioniert. – Das ist Ihre "Schutzbestimmung"!

Ein Freund, der schon seit zehn Jahren in München arbeitet, hat zu mir gesagt: Du, ich bin arbeitslos geworden, ich war Drucker, ich möchte mich jetzt weiterbilden, ich habe mich bei einem Kurs der Handelskammer München angemeldet, willst du nicht auch herauskommen? – Ich habe gesagt: sehr interessant! Wie lange dauert das denn? – Einen Tag, war die Antwort. Ich bin hinausgefahren, habe zuerst ein Fax geschickt, habe mich angemeldet. Man hat mir mitgeteilt, um 9 Uhr muß ich pünktlich dort sein; fünf nach neun darf ich nicht mehr hinein.

Ich bin dort gesessen, habe mir stundenlang Juristen, Hygieniker, Buchhalter, Leute aus allen möglichen Bereichen, die in der Gastwirtschaft relevant sind, angehört. Um 16 Uhr habe ich einen Test gemacht – und um 17 Uhr habe ich schon einen Schein in der Hand gehabt, EU-fit, mit einer Stempelmarke der Handelskammer München drauf, und kann in ganz Deutschland einen Gastgewerbebetrieb aufmachen. – Das sind die "Beschränkungen", die man diesbezüglich in Deutschland hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Können Sie auch eine Bilanz lesen?)

Jetzt habe ich mir gedacht: Das kann nicht sein! Herr Maderthaner, ich habe mir gedacht: Das kann nicht sein! Ich habe den dafür Zuständigen in der Handelskammer gefragt: Sagen Sie mir, haben Sie einen signifikanten Unterschied zwischen jenen Betriebsinhabern gemerkt, die so einen Schein haben, beziehungsweise jenen, die möglicherweise die schwierige Konzessionsprüfung abgelegt haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Wabl, bitte die Redezeit zu beachten! (Abg. Koppler: Essen ginge ich nicht zu dir! – Heiterkeit.)

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend): Der Zuständige für diesen Kurs der Handelskammer Deutschland hat gesagt: Wissen Sie, ob mit Konzessionsprüfung oder ohne: Wenn einer ein Schwein ist, bleibt er eines, und wenn er ein guter Gastwirt ist, ist er ein guter Gastwirt! (Beifall bei den Grünen.)

10.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich teile mit, daß der Fünfte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses vervielfältigt und an alle Abgeordneten verteilt wurde.

Was die eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung betrifft, verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung – jedoch mit der Maßgabe, daß mir der Vorschlag gemacht wurde, das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten samt Erklärungen (127 der Beilagen) nicht dem Justizausschuß, sondern dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.

Wird gegen diese Zuweisungen ein Einspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.


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