Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 239

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die schon bei 20 Beschäftigten in irgendeiner Abteilung beginnen, sind, wie ich meine, nicht gerecht, nicht konform mit dem Arbeitsverfassungsgesetz.

Neben dem Bundes-Personalvertretungsgesetz und dem Arbeitsverfassungsgesetz kommt jetzt sozusagen noch ein drittes Gesetz dazu. Es ist ja nicht die Aufgabe, daß man aus zwei Gesetzen drei macht, sondern es ist viel gescheiter, man reformiert in diesem Fall das Arbeitsverfassungsgesetz. Das wäre, glaube ich, eine Notwendigkeit.

Wenn Frau Abgeordnete Silhavy hier gesagt hat, daß wir Freiheitlichen keine Vertreter der Arbeitnehmer sind, so ist sie, glaube ich, auf dem Holzweg. Vor Ihnen steht nämlich einer, der schon lange genug im Arbeitsleben steht und der genau weiß, wo die Arbeitnehmer der Schuh drückt. Und wir werden auch den Arbeitnehmern sagen, daß nicht nur die Sozialdemokraten, sondern auch die Freiheitlichen Arbeitnehmerschutzinteressen vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Sagen können Sie es ja! Beweisen müsse Sie es!)

Frau Abgeordnete, Sie hätten ja nur die bestehenden Gesetze auszubauen brauchen. Sie hätten das Personalvertretungsgesetz ausbauen können, und Sie hätten auch das Arbeitsverfassungsgesetz ausbauen können. Sie weisen im jetzt eingebrachten Antrag darauf hin, daß das zum Arbeitsverfassungsgesetz dazugehört. Das ist genau der Weg, den Sie beschreiten hätten können, dann hätten wir diesen Gesetzesvorschlag gar nicht gebraucht. (Abg. Silhavy: Vereinheitlichung!) Vereinheitlichung, richtig, aber wo? Ich habe eine solche nicht gesehen.

Herr Abgeordneter Feurstein ist der Auffassung, daß dieses Gesetz notwendig ist, wir Freiheitlichen aber nicht. Wir sagen: Nicht mehr Besserstellungen gegenüber dem bestehenden Gesetz, sondern mehr Vereinheitlichung. Das wäre Sinn und Zweck gewesen, und daher werden wir hiezu keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Frau Berichterstatterin, ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung .

Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 166 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen einen Zusatzantrag betreffend Einfügung eines Satzes im § 75 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 166 der Beilagen in der Fassung des Zusatzantrages der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden.

22. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (113 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird (170 der Beilagen)


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