Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 96

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B. Krankenversicherung:

Sie wurden Ende Mai 1996 mit folgenden Aussagen zitiert: "Vranitzky betonte außerdem, daß es zu keinen Beitragserhöhungen kommen werde, ehe nicht alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Er, Vranitzky, halte auch nichts von Selbstbehalten." ... ",Selbstbehalte, die nicht sehr hoch sind, können den Krankenkassen nicht helfen’, und eine soziale Staffelung der Selbstbehalte sei kein Weg, da diese dann für die Besserverdienenden sehr hoch sein müßten und dies dazu führen könnte, daß jemand wegen der Kosten einen Arztbesuch scheut. ,Dies ist nicht im gesundheitspolitischen Interesse’, so Vranitzky."

B 1. Sind Rezeptgebühren und Krankenscheingebühren von ihrer Funktion her als Selbstbehalte einzustufen?

B 2. Wenn ja, warum haben Sie entgegen Ihrer öffentlich geäußerten Meinung der geplanten Erhöhung der Rezeptgebühr und der Einhebung einer Krankenscheingebühr im Ministerrat zugestimmt?

B 3. Werden Sie – da Sie sich grundsätzlich gegen Selbstbehalte aussprechen – für die Abschaffung aller Selbstbehalte, insbesondere für Behinderte und chronisch Kranke, eintreten?

B 4. Halten Sie die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten gleichzeitig mit der Aussetzung der Pensionsanpassung, die eine Pensionskürzung darstellt, für "menschlich und gerecht" und mit Ihrem Versprechen "Wir werden nicht zulassen, daß bestehende Pensionen gekürzt werden" vereinbar?

B 5. Wenn Sie dies bejahen, wie erklären Sie dann die öffentlichen Vorwürfe des Wiener Bürgermeisters Häupl (die natürlich auch wahltaktisch begründet sind) und die zahlreiche andere Kritik aus den Reihen der SPÖ wegen des Bruches der eigenen Wahlversprechen gegenüber den Pensionisten?

B 6. Ist die Kürzung des Krankengeldes um ein Drittel, die vor allem Unfallopfer und Schwerstkranke trifft, mit den Ankündigungen einer "gerechten Gesundheitsreform" vereinbar, die sicherstellt, daß sich sozial Schwächere einen Arzt leisten können?

B 7. Ist die Beschlußfassung der neuen Belastungen im Bereich der Krankenversicherung so zu interpretieren, daß in Ihren Augen "alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind"?

B 8. Wie begründet die Bundesregierung dies, wo doch weite Bereiche von Einsparungsmöglichkeiten nach wie vor ungenützt bleiben (Verlagerung medizinischer Leistungen aus den Krankenanstalten in den extramuralen Bereich, Verringerung der Mehrfachuntersuchungen, mehr Präventivmedizin, effiziente Kostenkontrolle und Revision der bestehenden Gesamtverträge, Verhindern des Betruges an der Krankenversicherung durch minderwertige Produkte, der Bevölkerungszahl entsprechende Zahl teurer Großgeräte ...)?

B 9. Die Bemühungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales um Einsparungen zum Beispiel im Bereich der Heilbehelfe haben nicht einmal dazu ausgereicht, die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Bundesinnung der Optiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker mit der Erstellung eines Produktkataloges beauftragte ARGE-Orthopädie auch nur zu kennen und nicht zu leugnen, daß sie vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit Aufgaben betraut ist, obwohl ein Generaldirektor-Stellvertreter des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger dies mit seiner Unterschrift gegenüber allen einschlägigen Firmen kundgetan hat. Wie ist Ihre Ansicht, daß "alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind", mit dieser mangelhaften Kenntnis der Vorgänge beim Abschluß wichtiger Gesamtverträge zu vereinbaren?

B 10. Wie beurteilen Sie die Behauptung des Bundesministers für Arbeit und Soziales angesichts des erwähnten Schreibens und der Tatsache, daß auch die Statuten der ARGE Orthopädie den Verein als "Bindeglied zwischen dem Hauptverband der Österreichischen Sozialver


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