Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 221

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warten ließ, ob er die Gnade aufbringt, uns seine Anwesenheit zu schenken oder nicht, und zwar ohne seine Stellvertreter zu informieren, ob er kommen wird oder nicht. Nach einer halben Stunde mußte ein Klubsekretär der SPÖ dem Kollegen Donabauer von der ÖVP, Kostelkas Stellvertreter, erst einmal mitteilen, daß Kollege Kostelka zu dieser Sitzung des Verfassungsausschusses, in der wichtige Angelegenheiten durchgenommen werden, überhaupt nicht kommt, und ihm die Botschaft überbringen, daß er den Vorsitz unvorbereitet und uninformiert zu übernehmen hat. Und es ist klar, daß dann – wie in der Vergangenheit mehrfach der Fall – immer wieder katastrophale Fehler passieren, die für die Opposition an die Grenze der Zumutbarkeit stoßen, meine Damen und Herren!

Was ist passiert? – Ordnungsgemäß wurde ein Antrag des Kollegen Frischenschlager auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, auf Zuweisung eines von der Koalition eingebrachten Entschließungsantrages und auf Zuweisung des von der Abgeordneten Haller eingebrachten Antrages an diesen Untersuchungsausschuß betreffend eingebracht. (Abg. Dr. Khol: Es handelt sich um einen Unterausschuß! Stadler müßte Sie jetzt schon sachlich berichtigen!) Ich habe gemeint: Unterausschuß. Entschuldigen Sie! Man kann sich auch irren! (Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Mag.  Stadler: Erst Kostelka beibringen, was Manieren sind, dann gescheit reden!)

Bei der Abstimmung selbst hat dann Kollege Donabauer offensichtlich aus Uninformiertheit tatsächlich eine falsche Reihenfolge in der Abstimmung über sich ergehen lassen beziehungsweise diese angeordnet. Das wurde dann amikal gelöst, und diese Abstimmungen wurden neuerlich durchgeführt, in der richtigen Reihenfolge – mit dem Ergebnis, daß Abgeordneter Donabauer vergaß, über den Entschließungsantrag abzustimmen zu lassen.

Nun lese ich den Bericht des Verfassungsausschusses und muß feststellen, daß dieser Entschließungsantrag, der nicht abgestimmt wurde, heute zur Debatte beziehungsweise zur Abstimmung steht – noch dazu ist er im Amtlichen Protokoll falsch wiedergegeben. Da frage ich mich: Wer hat denn dieses Protokoll unterfertigt und überprüft, ob es die ordnungsgemäß eingebrachten Anträge, die heute hier zur Verhandlung stehen, eigentlich überhaupt gibt?

Und noch etwas: Abgeordneter Kostelka firmiert auf diesem Entschließungsantrag, war jedoch gar nicht anwesend. Diesbezüglich ist es schon im Ausschuß zu einer Geschäftsordnungsdebatte gekommen.

Letztendlich ist dieser Entschließungsantrag zwar einmal abgestimmt worden, diese Abstimmung wurde jedoch aufgehoben. Der Antrag war stimmeneinhellig bei der ersten Abstimmung angenommen worden. Nunmehr steht aber im Amtlichen Protokoll, daß dieser Entschließungsantrag angeblich mit Stimmenmehrheit zur Annahme empfohlen wurde.

Meine Damen und Herren! Ich halte es für sehr bedenklich, wenn wir hier Unterlagen zur Verhandlung bekommen, die nicht die tatsächlichen Gegebenheiten in den Ausschüssen wiedergeben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube nicht, daß das Plenum oder das Hohe Haus sich eine derartige Vorgangsweise gefallen lassen wird, die ihren Ursprung – das möchte ich ausdrücklich betonen – in der unentschuldigten Absenz des Abgeordneten Kostelka hatte. Er hat niemanden informiert und letztlich auch Kollegen Donabauer im Regen stehenlassen. Wir alle wissen, daß Kollege Donabauer, wenn er überraschend die Vorsitzführung übernehmen muß, offensichtlich damit überfordert ist. Wir hatten ein ähnliches Problem schon einmal, und zwar vor einem halben Jahr, und es ist dann zu einer riesigen Abstimmungspanne gekommen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, daß es der Geschäftsordnung entspricht, daß man über diesen Entschließungsantrag heute hier verhandeln und diesen Antrag abstimmen kann. Wir werden dies jedenfalls zu überprüfen wissen und werden uns bei den Abstimmungen zu den übrigen Anträgen, über die heute verhandelt wird, genauso wie im Ausschuß verhalten.

Ich ersuche den Herrn Präsidenten, zu überprüfen, ob diese uns vorliegenden Berichte aus dem Verfassungsausschuß mit den Unterlagen, nämlich mit den unterfertigten Unterlagen, die in der


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