Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 226

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Ich habe mir den Originalakt kommen lassen, der das Amtliche Protokoll über die Ausschußsitzung enthält. Aus diesem Akt geht eindeutig hervor, daß die Abgeordneten Neugebauer, Dr. Kostelka und Kollegen den Entschließungsantrag, Beilage 1/1, E/A eingebracht haben. Hinsichtlich des Abstimmungsvorganges ist ausdrücklich festgehalten: Beilage 1/1 – das ist dieser Entschließungsantrag – wurde mehrheitlich angenommen (Abg. Mag. Stadler: Wer war das? – Die Grünen waren nicht da!), und zwar haben dafür die Sozialdemokratische Partei, die Volkspartei und die Freiheitliche Partei gestimmt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Dieses Protokoll ist vom Obmann-Stellvertreter und vom Schriftführer unterzeichnet worden. (Abg. Dr. Pumberger: Der ist nicht da gewesen!) Es wurden keine Einwendungen im Sinne des § 38 Abs. 4 des Geschäftordnungsgesetzes dagegen erhoben. Daher – ich muß von diesem Akt ausgehen – ist auch dieser Entschließungsantrag Verhandlungsgegenstand der heutigen Diskussion.

Herr Abgeordneter Stadler noch einmal zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

1.42

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Zunächst einmal halte ich fest, daß die gewählten Schriftführer jedenfalls in der Ausschußsitzung nicht anwesend waren.

Zweitens, Herr Präsident, sagten Sie jetzt, daß dieser Antrag offensichtlich einstimmig angenommen worden ist. Im Bericht heißt es aber: "mehrheitlich angenommen". – Ich ersuche Sie im Namen meiner Fraktion um Einsichtnahme in diesen Akt.

1.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Sie können Einsicht nehmen in den Akt.

Ich möchte jedoch noch einmal sagen: Es ist nicht möglich, im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte ein Beweisverfahren über ein Ausschußgeschehen durchzuführen. Ich habe als Vorsitzender von der aktenmäßigen Lage auszugehen. Ich habe nicht gesagt, daß der Entschließungsantrag einstimmig, sondern mehrheitlich von drei Fraktionen des Hauses angenommen worden ist.

Der Obmann bei dieser Sitzung war Abgeordneter Donabauer, und Schriftführer war Dr. Cap. Das ist die Lage. – Es ist gegen diese Protokollierung im Sinne des § 38 Abs. 4 keine Einwendung erhoben worden. Wir gehen daher von diesem Aktenstand aus. Der Entschließungsantrag ist daher in dieser Verhandlung mit ein Gegenstand.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. – Bitte.

1.43

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Präsident Dr. Neisser hat nun festgestellt, daß aufgrund der Einsicht in den Akt aus dem Verfassungsausschuß dieser Entschließungsantrag korrekt behandelt worden ist und korrekt zur Abstimmung gelangt ist. (Abg. Mag. Haupt: Ein Schriftführer, der gar nicht da war!)

Worum geht es eigentlich bei diesem Entschließungsantrag? – Bei diesem Entschließungsantrag geht es um ein Anliegen an den Bundeskanzler, in dem er aufgefordert wird, eine Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz vorzulegen, deren Ziel eine möglichst hohe Flexibilität in der Einteilung der Arbeitszeit für den Bundesdienst ist.

Ich glaube, das ist ein Anliegen, dem eigentlich alle Fraktionen dieses Hauses zustimmen können – unabhängig von der jetzigen Debatte, wie das formal vor sich gegangen ist.

Klubobmann Dr. Khol, der in dieser Sitzung des Verfassungsausschusses anwesend war, hat bestätigt, daß man korrekt, zumindest im zweiten Durchgang, vorgegangen ist, weil die erste Abstimmung reassumiert wurde. Das wird auch im Amtlichen Protokoll wiedergegeben.


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