Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 133

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Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme jetzt die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 9 der Tagesordnung betreffend Hochleistungsstreckengesetz und weitere Vorlagen wieder auf.

Am Wort ist nunmehr Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

17.28

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich denke auch, genug der Moralisten und genug jener, die meinen, die alleinige Wahrheit gepachtet zu haben, denn die Wahrheit, meine Damen und Herren, hat viele Facetten.

Ich möchte den Faden der vorangegangenen Debatte zum öffentlichen Verkehr wieder aufnehmen. Erlauben Sie mir, zwei Punkte meiner Vorredner aufzugreifen.

Zum ersten zum Kollegen Schweitzer, der sehr abenteuerliche Geschichten seiner Reise von Bregenz nach Wien erzählt hat. Ich bin vorige Woche jeden Tag Wien–St. Valentin gefahren und habe mich eines hervorragenden Bordservices erfreuen können, denn das bieten die Österreichischen Bundesbahnen an.

Der zweite Beitrag war jener von Kollegin Haidlmayr. Ihre Geschichte, ihre persönlichen Erfahrungen und Eindrücke haben mich sehr betroffen gemacht, wobei ich natürlich meine, daß nicht alles mit dem Fahrplanwechsel zu tun hat. Es ist schon notwendig, zu sagen, daß uns der NAT 1991 sehr verwöhnt hat. Ich denke, daß man ihre Wünsche und Anliegen sehr genau registrieren wird. Ich habe auch gesehen, daß sich der Herr Minister Notizen gemacht hat. Ich meine, zum Beispiel die akustischen Signale, auf welcher Seite man aussteigen kann, sind Maßnahmen, die man mit gutem Willen setzen kann. Diesbezüglich haben Sie mich an Ihrer Seite, um solche Dinge zu verändern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei meinem Beitrag mit zwei Inhalten dieser Debatte beschäftigen: zum einen mit der Änderung des Hochleistungsstreckengesetzes und zum anderen mit dem Antrag 95: Maßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrslärm bei den ÖBB.

Worum geht es bei den Hochleistungsstrecken? – Hochleistungsstrecken können derzeit von den ÖBB oder von der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG errichtet werden. Mit diesem neuen Bundesgesetz sind auch Dritte berechtigt, Eisenbahn-Hochleistungsstrecken zu errichten. Es gibt schon so eine Einrichtung, nämlich die Brenner Eisenbahn GmbH.

Vielleicht einige Punkte, um uns wieder in Erinnerung zu rufen, worum es geht: Zum einen geht es um den Unterschied zwischen Hochleistungsstrecken und Hochgeschwindigkeitsstrecken. Bei den Hochleistungsstrecken geht es darum, bis zu 200 km pro Stunde fahren zu können, den konventionellen Zug weiterhin zum Einsatz kommen zu lassen und eine Mischverkehrsstrecke zu ermöglichen. Bei der Hochgeschwindigkeitsstrecke geht es zumeist nur um den Personenverkehr und darum, eine möglichst hohe Fahrgeschwindigkeit von über 250 km pro Stunde zu erreichen.

1989 wurde vom Parlament das Hochleistungsstreckengesetz verabschiedet. Es hat den viergleisigen Ausbau der Westbahn zum Ziel. Die Investitionen bis 1995 sind schon getätigt worden: für Planung und Bau 3,5 Milliarden Schilling. Für die Planung und den Bau der Westbahnstrecke zwischen Wien und Salzburg von 1996 bis 2000 gibt es einen Rahmen von 14,5 Milliarden Schilling.

Meine Damen und Herren! Das sind sehr wesentliche und wichtige Vorhaben, sehr wesentliche und wichtige Investitionen.

Um einen Bezug zu meinem Bundesland Niederösterreich herzustellen, wo ich zu Hause bin: In Niederösterreich gibt es in diesem Zusammenhang bis 2006 insgesamt zwölf Vorhaben. Und gerade was meinen Wahlbezirk betrifft, den Streckenabschnitt Haag – St. Valentin, bin ich sehr


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