Da die restlichen Teile des vorliegenden Gesetzentwurfes Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir stimmen nunmehr ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 249 der Beilagen, in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen.
Auch hier ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden, die von 20 Abgeordneten gestellt wurde. Die namentliche Abstimmung ist daher durchzuführen.
Ich verweise auf meine Verhaltensanweisungen, die ich vorhin gegeben habe, und möchte noch darauf aufmerksam machen, daß jene Abgeordneten, die für die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes und des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kostelka und Khol sind, mit "Ja" stimmen, das heißt, diese müssen "Ja" -Stimmzettel abgeben, während jene, die gegen diesen Antrag sind, mit "Nein" -Stimmzettel zu wählen haben.
Der Aufruf der Abgeordneten erfolgt wie bisher durch die beiden Schriftführerinnen, und ich bitte die Frau Abgeordnete Parfuss, mit dem Aufruf zu beginnen.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Parfuss und Rosemarie Bauer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Stimmabgabe ist damit beendet.
Ich ersuche die damit betrauten Bediensteten, die Stimmenzählung unter Aufsicht der Schriftführer vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung für diese Zeit der Auszählung.
(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.50 Uhr unterbrochen und um 21.02 Uhr wiederaufgenommen .)
Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte die Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegeben wurden 179 Stimmen, davon "Ja"-Stimmen: 120, "Nein"-Stimmen: 59.
Die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 249 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen sind daher mehrheitlich angenommen worden.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bei der namentlichen Abstimmung wird in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;
Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brader, Brinek, Brix, Buder, Bures;
Cap;
Dietachmayr, Donabauer, Dunst;
Eder, Ederer, Edler, Ellmauer, Elmecker;
Fekter, Feurstein, Fink, Fischer, Freund, Frieser, Fuchs, Fuhrmann;