Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 63

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gumentation einbringen –, da sagt man dann nicht, wir bleiben beim Handel, sondern wir transferieren das zurück zum Bauern, damit er nur ja recht viel zu Hause kontrollieren muß, damit der Bauer sich sozusagen seine eigene Kontrolladministration aufbauen muß. Herr Kollege Schwarzböck! Diese Argumentation ist für mich nicht ganz schlüssig.

Meine Damen und Herren! Bei der AMA passieren aber auch laufend Dinge, die man hinterfragen muß, und zwar sehe ich in diesem Entwurf ganz gefährliche Dinge. Da heißt es beispielsweise – ich glaube, § 4 ist es –, daß die AMA in Zukunft auch andere beratende Tätigkeiten in Auftrag geben kann, daß sie Teilorganisationen des Bauernbundes für sich einspannen kann, und gleichzeitig wird per Gesetz die AMA ermächtigt, diese Mehraufwendungen für Qualitätsforschung, Bedarfserhebung und Marktforschung dem Landwirt in die AMA-Beiträge einzurechnen. (Abg. Dipl.-Ing. Kaiser: Vom Bauernbund ist keine Rede!) Moment!

Jetzt kommt aber dazu, daß diese Regelung so gefaßt wurde, daß der Bundesminister, aber auch das Parlament im nachhinein keine Möglichkeit mehr haben, Stopp zu sagen. Das ist jetzt im Gesetzentwurf enthalten – ich glaube, § 4 ist es –, das ist verankert, die AMA hat das Recht, diese zusätzlichen Auftragsvergaben vorzunehmen. Das geht nahtlos eins zu eins in die Kalkulation über, zugegebenermaßen nur für den Sektor Gemüse, aber immerhin. Niemand kann das im nachhinein korrigieren. Das kann es doch wohl nicht sein.

Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, fragen, ob dieser erweiterte Kompetenzraum der Agrarmarkt Austria auch der Grund dafür war, daß der Staatskommissär der Agrarmarkt Austria von seiner Funktion zurückgetreten ist. Ich möchte Sie wirklich bitten, uns das zu sagen, ob das der Grund war. Ich hätte gerne Auskunft darüber.

Zu einem weiteren Punkt. Ich entnehme den Zeitungen, daß Herr Generaldirektor Astl der AMA abhanden kommt. (Abg. Aumayr: Wo geht er denn hin?) Wo geht er hin? – Er geht nicht in die Privatwirtschaft, er geht nicht in die Industrie, er geht auch nicht in die Agrarindustrie, sondern er wird Generalsekretär der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern. Herr Schwarzböck wird sein Chef, er war es bis jetzt de facto auch schon, aber jetzt ist es aktenkundig und liegt ganz klar auf dem Tisch.

Ich darf auch hier fragen, Herr Bundesminister: Was war der Grund? Liegt der Grund in den bevorstehenden Überprüfungen der AMA, oder hat er zu wenig verdient bei der AMA? Was ist es? (Ruf: Sauerei!) Nein, das ist keine Sauerei. Es wird viel gerätselt. Ich biete Ihnen die Gelegenheit, hier für Aufklärung zu sorgen.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine Reihe von Punkten, die wir im Ausschuß behandelt haben, denen wir die Zustimmung geben können, es gibt aber auch einige Punkte, wo wir sagen: Nein, ohne uns Liberale!

Beim Rebenverkehrsgesetz handelt es sich zwar um eine Anpassung an die EU-Normen, aber es ist, wie uns auch der Rechtsanwaltskammertag mitgeteilt hat, die im Gesetz vorgesehene Anpassung viel weitergehend, als sie die EU-Richtlinie normiert. Wir sehen darin eine unnötige Aufblähung der Verwaltung. Wir erkennen, daß es notwendig ist, eine entsprechende Produktdeklaration auch für Rebensorten einzuführen. Aber wir sehen nicht ein, daß man alles durchregeln muß.

Nächster Punkt: Forstliches Vermehrungsgutgesetz. In diesem Gesetz findet ebenfalls eine Anpassung an EU-Normen statt. Da wir keinen wunden Punkt gefunden haben, werden wir dieser Regelung zustimmen.

Gleiches gilt für das Änderungsprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.

Was den Entschließungsantrag der Kollegen Aumayr und Reichhold betrifft, glaube ich, daß es einen entsprechenden Vierparteienantrag im EU-Hauptausschuß gegeben hat. Die Sache ist zwar nicht ad acta gelegt, und ich möchte auch nicht behaupten, daß das nicht tagesaktuell wäre, das wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Ich glaube aber, daß der Vierparteienantrag


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