Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 221

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Zweite Verstaatlichungsgesetz ja in der Nachkriegszeit – das heißt 1947 – beschlossen wurde. Damals sicherlich aus gutem Grunde, resultierend aus Engpässen, die es in diesem Bereich der Elektrizitätswirtschaft hinsichtlich Versorgung und Erzeugung gab.

Die heutige Entwicklung in Europa zeigt uns und gibt uns vor, in welche Richtung wir letztlich auch zu gehen haben und daß die vorhandenen Strukturen dem nicht mehr gerecht werden. Wesentlicher Inhalt des Verstaatlichungsgesetzes ist ja bekanntlich, daß eine Privatisierung der in der öffentlichen Hand befindlichen Gesellschaften nur bis maximal 49 Prozent erfolgen darf. Ich erlaube mir daher den folgenden Entschließungsantrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dipl.-Ing. Hofmann und Kollegen betreffend Maßnahmen zur umfassenden Liberalisierung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, ein Bundesgesetz vorzubereiten, mit dem das Bundesgesetz vom 26. März 1947 (2. Verstaatlichungsgesetz) in der Fassung BGBl. Nr. 917/1993 außer Kraft gesetzt wird.

2. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, entsprechende Bundesgesetze vorzubereiten, durch welche folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

Die Verbundgesellschaft ist vollständig zu privatisieren.

Das Außenhandelsmonopol des Verbundes ist aufzuheben.

Die Landes-EVU sind nach Geschäftsfeldern unter größtmöglicher Ausrichtung auf erzielbare Synergieeffekte zusammenzulegen und zu privatisieren. Der gesamte Anteil der öffentlichen Hand an den verbleibenden Gesellschaften darf 25 Prozent nicht übersteigen.

Die wirtschaftliche Verflechtung, das Eingehen von strategischen Allianzen und Beteiligungsverhältnissen der verbleibenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit internationalen Partnern ist zu unterstützen.

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Wir hoffen, sehr geehrte Damen und Herren, daß sie diesem unserem Entschließungsantrag folgen werden. Die Zeit diesbezüglich drängt. Die Europäische Union und die hier stattfindende Liberalisierung in diesem Bereich zeigt uns dies auch, und es ist Eile geboten, aktiv zu werden und entsprechende Schritte zu setzen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Van der Bellen gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.09

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Danke, Herr Präsident! Der Abgeordnete Van der Bellen hat in seiner Wortmeldung fälschlich behauptet, daß das Zitat "Spät kömmt er, aber er kömmt!" von Shakespeare sei.

Wahr ist vielmehr: Schiller: "Wallenstein". – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

23.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ein Präjudiz für eine solche Vorgangsweise ist mir zwar nicht bekannt, aber es ist nicht explizit geschäftsordnungswidrig. (Allgemeine Heiterkeit.)


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