Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 258

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Es gibt natürlich aber auch Argumente, die für eine Aufhebung der Anonymität sprechen, und zwar insoferne, als es zunächst einmal um die Verkürzung von Steueransprüchen geht, wobei wir das im Inland mit der Endbesteuerung vernünftig geregelt haben, aber es geht natürlich auch um ausländische Geldmittel, die zu uns kommen und die dem Steuertatbestand zum Teil aufgrund der Herkunft entzogen sind.

Es geht weiters auch um die Vermögensverschleierung gegenüber Gläubigern. Das wäre auch ein Argument für die Aufhebung der Anonymität. Gerade im Konkursverfahren beziehungsweise im Vollstreckungsverfahren wird den Gläubigern praktisch Vermögen des Konkursanten entzogen. Es geht aber auch um Vermögensverlagerungen zum Nachteil anderer Berechtigter.

Fälschlicherweise wird immer das Argument verwendet, die Anonymität müsse wegen des Insiderhandels beziehungsweise zur Beseitigung der internationalen Geldwäscherei fallen. Man hört aber nirgends in der ganzen Debatte, daß die Betrugsbekämpfung, die gegen Symptome erfolgt, die eigentlich in den Primärstaaten bekämpft werden müßten, einfach an Drittländer delegiert wird. Das heißt, die Drogenbekämpfung wird mit der Argumentation in die Drittländer verlagert, dort die Geldwäsche beseitigen zu müssen, anstatt in den Staaten, in denen diese Kriminalität existiert – gerade im Hinblick auf Drogen –, eine effiziente Verbrechungsbekämpfung durchzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht aber auch nicht, die Anonymität so ohne weiteres abzuschaffen, ohne sich auch Gedanken über die Effizienz des Bankgeheimnisses in Österreich zu machen. Das Bankgeheimnis in Österreich ist kein gutes. In der Schweiz ist das Bankgeheimnis viel dichter als bei uns in Österreich, und deswegen hätten wir, bevor wir über die Aufhebung der Anonymität auch der Wertpapierkonten diskutieren, auch eine Verbesserung des Bankgeheimnisses herbeiführen sollen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was bei uns passiert, was mit Daten aus Banken in der Öffentlichkeit geschieht, das ist einfach äußerst gefährlich. Da gibt es Mitarbeiter in Banken, die Vertrauensdaten von Schuldnern an die Medien weitergeben. (Abg. Dr. Mertel: Sind die von der FPÖ?) Da gibt es Beamte in Finanzämtern, die Daten, Geheimnisse, die praktisch wirklich nur dem Finanzamt zugänglich sein sollten, weitergeben. (Abg. Mag. Kaufmann: Das ist ja jetzt schon illegal!) Da kommt in der Öffentlichkeit ganz normal ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Karlsson. ) Jetzt geben Sie einmal Ruhe, Frau Kollegin Karlsson, Sie können ja herausgehen und sich da melden. (Abg. Ing. Meischberger: Die hat ja keine Ahnung, die Karlsson! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Jetzt werde ich Ihnen etwas sagen: Da scheinen Daten in Zeitungen auf, die nur die Bank wissen kann, da scheinen detaillierte Bilanzkennziffern auf, die nur die Bank wissen kann, da scheinen Daten auf in Medien auf, die natürlich auch zu einer Kreditschädigung eines Schuldners führen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese Dinge sind abzustellen, und deswegen ist über die Anonymität noch zu diskutieren. Der österreichische Anleger hat sicherlich in unser Bankgeheimnis sehr wenig Vertrauen, da er schon einiges miterleben mußte.

Der zweite Kritikpunkt zu diesen 22 Punkten unsererseits galt – das ist auch ein älterer Antrag der Freiheitlichen – der Beseitigung des Passus im Notenbankgesetz, wonach in jeder Landeshauptstadt eine Filiale der Notenbank zu errichten ist. Also hier wird wirklich nur eine Postenbesetzung durchgeführt, damit man das eben im Proporz aufteilen kann, aber die Notwendigkeit der Filialen in den Bundesländern ist überhaupt nicht gegeben.

Ein Beispiel hat Kollege Firlinger gebracht. Das andere Beispiel – ich muß Ihnen sagen, das war direkt peinlich – hat Kollege Stummvoll im Ausschuß geliefert. Er hat aufgezählt, daß die Notenbank im Jahr 1995 soundso viele Münzen ausgegeben hat, daß die Notenbankfilialen im Jahr 1995 soundso viele Geldscheine eingezogen beziehungsweise ausgegeben haben. Bitte, wenn das allein die Funktion der Filialen der Nationalbank in den Bundesländern ist, dann ist das erbärmlich, denn diese Funktionen kann jede österreichische Großbank gegen ein geringes Entgelt ohne weiteres übernehmen. Da muß einmal aufgeräumt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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