Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 273

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Durch die dadurch eingesparten Mittel ist eine Stärkung der Ertragskraft der Oesterreichischen Nationalbank und in weiterer Folge auch ein Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik zu erwarten. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek und Kollegen betreffend Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die vorsehen, daß ab einem festzulegenden Stichtag für die Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank das Pensionsrecht des ASVG anzuwenden ist und die sich aus dem bisherigen Pensionsrecht ergebenden Ansprüche auf den Stand des Stichtages eingefroren werden.

*****

Meine Damen und Herren! Wenn Sie einen Beitrag zur Einsparung leisten wollen, unterstützen Sie diesen Antrag. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Meine Damen und Herren! Wir haben momentan noch zwei Redner zu diesen Tagesordnungspunkten, und ich hoffe, wir werden diese Diskussion auch noch einigermaßen mit Augenmaß zu Ende bringen.

Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, daß die Gespräche von Abgeordneten mit Ministern bei der Regierungsbank auf ein Minimum zu reduzieren sind. Wenn ein Abgeordneter am Rednerpult sich daran stört, so muß man das zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! Ich entschuldige mich!)

Als nächster Redner ist Abgeordneter Kurzbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.17

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt unter anderem eine Regierungsvorlage, mit der das Bankwesengesetz geändert wird. Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag mit dem anonymen Wertpapierdepot, den sogenannten §-12-Geschäften, befassen.

Wie ist die derzeitige Situation? – Der Kunde geht in die Bank zum Anlagenberater, und in einem Gespräch wird die künftige Veranlagung besprochen. Es wird Geld zur Verfügung gestellt und ein anonymes Wertpapierkonto eröffnet. Das Konto wird mit einer Kontobezeichnung versehen und ein Losungswort vereinbart, und der Kontoinhaber bekommt einen Kassenbon oder eine Juxte ausgehändigt.

Nur mit diesem Bon oder dieser Juxte, die selbstverständlich übertragbar ist – das ist ein Inhaberpapier –, kann über das jeweilige Konto verfügt werden. Wo liegt nun die Problematik?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Problematik liegt darin, daß aufgrund dieser anonymen Veranlagungsmöglichkeit im Wertpapierbereich uns seitens des Auslandes vorgeworfen wird, daß mit diesen anonymen Konten Insidergeschäfte oder Geldwäscherei betrieben werden könnten.

Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Bankwesengesetzes soll nun der neu eingeführte § 40 verhindern, daß erst gar nicht der Verdacht aufkommt, über Wertpapierkonten Geldwäscherei zu betreiben. So ist in Zukunft bei Eröffnung eines Wertpapierkontos in jedem Fall –


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