Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 213

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des Abg. Schwemlein) , und das Ergebnis dieser Ermittlungen läuft darauf hinaus, daß es in nächster Zukunft zu einer Reihe von Anklagen gegen Transporteure und Verwerter kommen wird. Damit ist all das bestätigt, was wir bereits früher festgestellt haben, was jedoch für das Bundesministerium laut vorliegender APA-Meldungen seinerzeit nicht nachvollziehbar war.

Bestätigt ist auch, daß allein zwischen März 1995 und September 1996 zirka 20 000 Tonnen Kunststoffabfall illegal – mit falschen Papieren ausgestattet – exportiert wurden, zuerst aus Österreich nach Deutschland, genauer gesagt nach Passau, von dort wurde er auf Schiffe verfrachtet und in weiterer Folge in die Ukraine und nach Bulgarien verschifft. Pro Kilogramm wurden aus dem System 3,50 S bis 5,50 S Verwertungsbeitrag bezahlt, ohne daß die gesetzliche Verwertung auch nur ansatzweise kontrolliert wurde. Damit wurde der österreichischen Wirtschaft ein Milliardenschaden zugefügt, aber im Bundesministerium für Umwelt konnte oder wollte man diese illegalen Exporte nicht bemerken, nicht nachvollziehen. Ein von mir geforderter Unterausschuß soll somit klären, ob man, und wenn ja, wer, über diese Vorgänge Bescheid gewußt hat.

Es sind in diesem Zusammenhang viele Fragen offen, meine Damen und Herren, zum Beispiel, ob ein Beamter, der die vorliegende Durchfuhrbestätigung ausgestellt hat, mit dem Spediteur eine Absprache hinsichtlich des Transportes der Schiffe von der Ukraine nach Svištov in Bulgarien getroffen hat. Angeblich soll die Aktion durch das Ministerium gedeckt werden, indem die Behauptung aufgestellt wird, daß die Ladung der Schiffe vollständig in Reni gelöscht wurde.

In diesem Fall ermittelt auch die Oberösterreichische Umweltrechtsabteilung. Es soll geklärt werden, wie weit der Umweltminister Bescheid weiß. Im Ministerium soll angeblich zu dieser Causa ein Akt angelegt worden sein. Es soll die Frage geklärt werden, ob das Ministerium die Ladung auf die Richtigkeit der Angaben, wie es hätte sein sollen, überprüft hat. Wenn dies der Fall war, wie konnte dabei, auch das soll geklärt werden, das österreichische, lizenzierte Material übersehen werden? – Fragen über Fragen, meine Damen und Herren, die einen Untersuchungsausschuß wohl rechtfertigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit erkläre ich diese Debatte für geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Schweitzer auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG zur näheren Untersuchung der Verantwortlichkeit des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie im Zusammenhang mit dem illegalen Export von Kunststoffabfällen durch Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die mit der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses einverstanden sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Anträge 280/A bis 289/A eingebracht wurden und die Anfragen 1199/J bis 1216/J eingelangt sind.

Die nächste Sitzung des Nationalrats berufe ich für morgen, Freitag, den 20. September, um 9 Uhr ein.

Die Tagesordnung ist schriftlich verteilt worden.

Die Sitzung ist geschlossen. – Danke vielmals.

Schluß der Sitzung: 23.57 Uhr

 


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