effekt mehr bewirken kann als große Ankündigungspolitik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was die Frage der Auslieferung von ehemaligen Südtirolaktivisten betrifft, kann ich Ihnen sagen, daß der Justizminister bereits mit unserem Außenminister vereinbart hat, daß selbstverständlich ein Vorbehalt zum EU-Auslieferungsabkommen eingelegt wird, wobei wir gerade an der genauen Formulierung arbeiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Meischberger: Sehr gut!)
Hohes Haus! Die internationale Respektierung der Menschenrechte ist nicht nur grundsätzlich ein Faktor bei all unseren außenpolitischen Überlegungen, sondern ist auch Gegenstand ganz konkreter Initiativen, und ich kann hier sagen, sie wird keineswegs hintangestellt. So haben wir jetzt zum Beispiel für die Stärkung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte zu arbeiten, für den Minderheitenschutz, und zwar vor allem durch die Stärkung vertrauensbildender Maßnahmen; für die rasche und umfassende Realisierung der Beschlüsse der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte und für den Schutz der sogenannten Binnenflüchtlinge, das heißt der intern vertriebenen Personen.
Auch was Forderungen von Amnesty International betrifft, kann ich Ihnen sagen, daß hier die Zielsetzungen des Außenministeriums mit denen von Amnesty International durchaus kongruent sind und wir weitgehend decken. Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, halten wir es nicht für sinnvoll, unsere Beziehungen zu all den Staaten abzubrechen, in denen Menschenrechtsprobleme existieren. Das halten wir nicht für sinnvoll. Vielmehr ist es sinnvoll, einen kritischen Dialog mit diesen Staaten zu führen und gleichzeitig eine Stärkung der zivilen Gesellschaft und auch der Demokratien zu versuchen (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Im übrigen wurden die Menschenrechtssprecher aller Fraktionen dieses Hauses eingeladen, in einer informellen Menschenrechts-Arbeitsgruppe mit dem Außenministerium mitzuarbeiten.
Hohes Haus! Ich möchte auch, nachdem die Entwicklungszusammenarbeit hier angesprochen wurde, sagen, daß sie in unserem Hause keineswegs ein Stiefkind ist. Im Gegenteil! Ich glaube, ich habe einige Initiativen gesetzt, die auch in Richtung mehr Privatinitiative gehen. So habe ich vor allem parallel zu den bereits abgewickelten Schwerpunktprogrammen das private österreichische EZA-Engagement zu unterstützen und zu fördern versucht. Es gibt jetzt ein neues, spezielles Programm für unbürokratische, generelle, aber prozentuell limitierte Zuschüsse im sogenannten Globalbereich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Dabei wurde von mir ein Ko-Finanzierungsreferat eingerichtet, wo sich die verschiedenen NGOs genau erkundigen können, wie ein Projekt abzuwickeln ist, um für uns in dem sogenannten Globalbereich möglichst eine EU-Ko-Finanzierung herauszuholen.
Wie Sie wissen, habe ich bei programmorientierten, vorwiegend staatlich finanzierten Projekten auch die Schwerpunktpolitik konsolidiert. Mit den Schwerpunktländern Uganda, Mosambik, Kap Verde, Bhutan, Nikaragua, Burkina Faso und Äthiopien werden genau definierte Länderprogramme erarbeitet, die die Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Erkennbarkeit der österreichischen Hilfe sicherstellen. Mir kommt es dabei vor allem darauf an, das meiste aus den vorhandenen Mitteln zu machen und Effizienz und Nachhaltigkeit möglichst zu steigern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
1995 betrug die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zirka 7,7 Milliarden Schilling, wovon 12 Prozent auf die Projekt- und Programmhilfe entfielen.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen jedenfalls am Grundkonzept der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit festhalten und selbstverständlich eine Weiterentwicklung im Lichte internationaler Entwicklungen und österreichischer Erfahrungen fördern.
Hinsichtlich der Wahrung der Minderheitenschutzrechte, die ebenfalls angesprochen wurden, möchte ich nur noch ausführen, daß bisher nur vier Staaten ratifiziert haben und Österreich gerade dabei ist, mit anderen Ressorts seine Position zu koordinieren, und wir sind sicher – das kann ich versprechen –, daß Österreich unter den ersten zehn Ländern sein wird, die ratifizieren werden.