Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

lichen. – Abg. Haigermoser: Abgeordneter Guggenberger hat gesagt, daß das ein "Holler" ist!) Da kann ich ihm nur zustimmen!

Herr Abgeordneter Guggenberger hat aber auch etwas zum Thema Wahlärzte gesagt: In Anbetracht dessen, daß den Patienten die freie Arztwahl genommen werden soll und sie keinen Anspruch mehr darauf haben sollen, den Arzt ihres Vertrauens auszusuchen, sagte er: Wir haben genug Kassenärzte, wir brauchen keine Wahlärzte. Daher sollen alle in das verstaatlichte Zwangskassensystem integriert werden, in dem die Patienten keine Möglichkeit mehr für eine individuelle Betreuung haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelung, daß man 20 Prozent selber bezahlen muß, wenn man einen Arzt der freien Wahl konsultieren will, ist sozial ungerecht. Ich bedaure es, daß gerade die Sozialdemokraten es sind, die diesen Vorschlag eingebracht, diesen vehement unterstützt und durchgesetzt haben. Denn das ist eine sozial ungerechte Lösung, dadurch wird den Patienten die Möglichkeit genommen, sich an den Arzt ihres Vertrauens zu wenden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher habe ich einen Abänderungsantrag in diesem Sinne vorbereitet, der bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses eingebracht wurde. Ich bringe diesen somit hier ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dolinschek, Haller, Meisinger und Madl

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I des Antrages 289/A in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 14 wird folgende Ziffer 14a eingefügt:

"14a. In § 131 Abs. 1 erster Satz entfallen die Worte: ,im Ausmaß von 80 vH.‘. "

2. In Ziffer 17 werden in § 566 Abs. 1 Z 2 die Worte "des § 44a, Abs. 3 und

4" durch "der §§ 44a Abs. 3 und 4 sowie 131 Abs. 1" ersetzt.

*****

 

Meine Damen und Herren! Setzen Sie diese unsinnige Belastung von Patienten durch eine 20prozentige Selbstkostenbeteiligung, wenn Sie einen Arzt des freien Vertrauens aufsuchen, aus!

Es steht auch in der Vereinbarung zwischen Kammer und Kasse ganz eindeutig, daß jede Österreicherin und jeder Österreicher das Recht hat, einen Wahlarzt dann aufzusuchen, wenn entweder kein Vertragspartner in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht oder wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. – Letzteres ist die Kernaussage. Ein ausdrücklicher Wunsch des Patienten wird durch die jetzige Regelung jedoch verhindert, und ich bitte Sie daher, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Zu einer eminenten Verteuerung im Gesundheitswesen und auch zu einer Belastung der Krankenkassen führt auch die beabsichtigte Einführung der Krankenscheinsteuer von 50 S ab 1. Jänner 1997. Meine Damen und Herren! Herr Sozialminister! Schon jetzt wissen alle namhaften Experten, daß diese Krankenscheingebühr zu einer eminenten Verteuerung des gesamten Gesundheitswesens führen wird. Sie sagen selbst immer, daß die Bewegung weg vom Spital hin zum sogenannten extramuralen Bereich gefördert werden soll. In diesem Fall verhält es sich umgekehrt: Man besteuert den extramuralen Bereich. Man verlangt sozusagen eine Eintrittskarte von 50 S, damit der Patient überhaupt zu einem niedergelassenen Arzt gehen kann, während die Behandlung in den Spitalsambulanzen frei ist und nichts kostet. Der Spitals


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite