Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 128

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die sich auch massiv für einige Ausnahmen engagiert haben, geschaffen werden. Die beste Lösung für die Vignette wäre meiner Ansicht nach die Ausnahme für alle Bürger und die sehr, sehr rasche Einführung von alternativen Maßnahmen, die auf dem Tisch liegen. Das ist entweder das elektronische Road-pricing, das ja in manchen Bereichen in Europa bereits funktioniert, also kann es in Österreich nicht an der Technologie alleine liegen, da fehlt schon langfristig die Vorbereitung. Ich kann mich an Parlamentsdebatten aus dem Jahre 1991 erinnern, wo es bereits die Forderung gegeben hat, wo man auf internationale Beispiele verwiesen hat, wo es funktioniert. Aber dies wurde leider Gottes nicht rechtzeitig angegangen.

Das zweite wäre – ich muß sagen, da gibt es ja auch Konzepte im Wirtschaftsministerium selbst, die sich mit dem decken, was die Grünen als Lösung in diesem Bereich vorschlagen – eine Kilometerabgabe, die nicht auf die Autobahn reduziert ist, sondern generell ohne Gesamterhöhung der Belastung für alle Straßenbereiche definiert ist.

Es gibt eine parlamentarische Anfragebeantwortung, die vor zirka einem halben Jahr erfolgt ist, in der dezidiert auch Überlegungen des Wirtschaftsministeriums in diese Richtung angestellt wurden. Dies wäre ja auch leicht meßbar, etwa mit einem plombierten Tachometer und dem Ablesen bei der jährlichen Pickerlkontrolle. Das wäre ein relativ billiges System, das machbar wäre, das rasch vor einer elektronischen Umsetzung eine österreichweite Kilometerabgabe und damit eine Form von Road-pricing realisieren könnte.

Auf die Nachteile der Vignette ist Thomas Barmüller bereits eingegangen. Ich erspare es mir, das jetzt zu wiederholen. Wir haben es schon mehrfach thematisiert.

Aber, Herr Minister, vielleicht ist das eine Gelegenheit, daß wir einen zweiten Bereich kurz andiskutieren, und da wäre ich auf Ihre Meinung jetzt sehr neugierig.

Es hat vor einem halben Jahr eine Anfragebeantwortung gegeben, worin die jährlichen Nettoeinnahmen aus der Vignette mit rund 1,2 Milliarden Schilling geschätzt wurden. Ich weiß: Prognosen in einem neu einzuführenden System sind keine einfache Angelegenheit, ganz klar. Aber ich gehe doch davon aus – und da werden Sie mir wahrscheinlich nicht widersprechen –, daß jede Ausnahme, so klein die davon betroffene Bevölkerungsgruppe auch sein mag, trotzdem nicht zur Erhöhung der Einnahme, sondern eher zum Gegenteil führen wird – auch wenn es, wie gesagt, kleinere Bevölkerungsgruppen sind –, aber auch die von der EU erzwungenen Regelungen werden nicht zur Einnahmenerhöhung beitragen.

1,2 Milliarden Schilling waren also die damalige Schätzung. Nun höre ich, daß in Ihrem Ministerium seit drei Wochen fix und fertig der Verordnungsentwurf für die Finanzierung des ersten Lückenschlußpaketes, des 15-Milliarden-Schilling-Paketes, vorliegt, daß er auch bereits dem Finanzministerium zur Herstellung des Einvernehmens – ich glaube, so lautet die konkrete Formulierung – vorgelegt wurde; dabei ist die Refinanzierung natürlich über Vignette und Road-pricing geplant. Und da wird plötzlich nicht mehr von 1,2 Milliarden Schilling, sondern, wie ich höre, von 2,5 Milliarden Schilling ausgegangen – dies trotz dieser Ausnahmeregelungen, die heute wahrscheinlich beschlossen werden!

Meine Frage ist jetzt: Da es natürlich insgesamt für Österreich eine wesentliche finanzpolitische Frage ist, ob die Prognosen eintreffen, frage ich Sie, wie Sie plötzlich eine Verdoppelung der Einnahmen errechnen, wie Sie zu diesen neuen Zahlen kommen, wie Sie von 1,2 Milliarden auf 2,5 Milliarden Schilling kommen.

Denn – und das brauche ich, hoffe ich, niemandem hier in diesem Hause zu erklären – damit kann natürlich auch indirekt die Staatsschuldenquote betroffen sein, weil ja unser Schuldenstand via ASFINAG in einer Größenordnung von rund 77 Milliarden Schilling – meiner Erinnerung nach über den Daumen gepeilt – plus die 15 Milliarden Schilling, die wir hier einrechnen müßten, sauber gerechnet nur dann ausgegliedert gelten und aus der Staatsschuldenquote herausgerechnet werden können, wenn das Verhältnis der Einnahmen und der Investitionen auch tatsächlich stimmt – vereinfacht ausgedrückt.


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