Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 138

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wird zunächst die Möglichkeit geboten werden, die Maut samt einem in der Mautordnung festgesetzten Betrag zu bezahlen. Wird diese geleistet, so hat der Lenker die Möglichkeit, noch weitere 24 Stunden die mautpflichtigen Straßen zu benützen. Das hat den Sinn, daß die Fahrzeuglenker nicht gezwungen werden, bloß wegen der Betretung vom hochrangigen Straßennetz abzufahren und andere Straßen zu verwenden. Leistet der Lenker die Zahlung aber trotz Aufforderung nicht, dann wird entsprechend dem Verwaltungsstrafgesetz vorzugehen sein.

Selbstverständlich werden die Strafgelder der Bundesstraßengesellschaft zugeleitet, da die Gelder ja dieser auch vorenthalten wurden. Daß das Geld für die Erhaltung der Bundesstraßen verwendet wird, ist selbstverständlich.

Ich bin auch sehr froh, daß der Ausschuß in Form einer Entschließung an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten diesen ersucht hat, mittels Verordnung Ausnahmeregelungen zu schaffen und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Sicherheitsexekutive, Rettung, Bergrettung und Heeresfahrzeuge sowohl von der fahrleistungsabhängigen Maut wie auch von der Vignettenpflicht zu befreien. Diese Ausnahmeregelungen sind im Sinne des allgemeinen öffentlichen Interesses und sind zweifelsfrei sachlich gerechtfertigt. Es wäre wohl auch nicht vertretbar, die diversen Hilfsorganisationen für Einsatzfahrten im Interesse der Allgemeinheit, zum Beispiel zur Bergung von Unfallopfern auf Autobahnen, zur Entrichtung der vorgesehenen Maut zu verpflichten.

Ich glaube, meine Damen und Herren, daß die Novelle einerseits gerechtere Benutzungsregelung und andererseits wirtschaftlichere Administration ermöglicht. Die gegenwärtige Mautlösung stellt insgesamt eine sinnvolle Übergangslösung zum Road-Pricing dar, welches, so hoffe ich, im vorgesehenen Zeitplan auch umgesetzt werden wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

19.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren die Novellierung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes, eines Gesetzes, das gleich jung wie schlecht ist, wie ich meine. Es wird mit dieser Vignette mit Sicherheit kein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erfolgen, sie wird mit Sicherheit keine Lösung der Verkehrsprobleme darstellen. Es ist das, wie schon einige meiner Vorredner kundgetan haben, einfach wieder einmal eine Abschöpfung für das Budget.

Die Straßen sind bereits aus der Mineralölsteuer bezahlt worden. Diese wird allerdings nicht mehr zweckgebunden eingesetzt, die Zweckbindung wurde aufgehoben. Das führt nun dazu, daß einmal mehr ein Griff in die Tasche der Bürger gemacht wird. Dies werden wir mit Sicherheit nicht unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn ich an die Argumentationen diverser Vorredner denke, sehr geehrte Damen und Herren, im speziellen an die des Abgeordneten Schwimmer, der da meint, daß dies alles Erleichterungen und daher durchaus positiv zu sehen sind, daß dem Fremdenverkehr eine besonders positive Richtung gezeigt wird durch diese Maßnahmen, die hier getroffen werden, so rundet das das Bild, das ich mir von der SPÖ-ÖVP-Regierung und ihren Abgeordneten mache, eindeutig ab. Es geht, wie er meinte, darum, daß das Inkasso erleichtert wird, das heißt das Inkasso durch die Exekutive. Der Vignettenverkauf kann quasi durch den Exekutivbeamten erfolgen, unter gleichzeitiger Einhebung des Strafzuschlages. Er hat ausdrücklich gesagt: Die Vignette ist ein Vorteil für den Fremdenverkehr. – Das sollte man beispielsweise den Tirolern sagen, daß dies im Bereich des Tagestourismus ein Vorteil sei. Ich sehe es nicht so.

Wenn die Einführung einer Vignette die Lösung der Arbeitsplatzprobleme ist, dann müßten wir logischerweise zum Schluß kommen: Führen wir noch weitere Vignetten ein, dann haben wir wieder die Vollbeschäftigung in diesem Lande.


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