Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 145

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Beilagen, dem Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt, beschließen wir ein wichtiges, ein elementares Gesetz, wichtig für die Bevölkerung und für uns, für den Nationalrat selbst. Immerhin wird in diesem Gesetz definiert, wie unsere Gesetzesbeschlüsse verlautbart werden.

Das hat zwar bisher auch funktioniert, aber sicherlich ist eine Reform, eine Verwaltungsreform, eine Rationalisierung angebracht, und das aus einer ganzen Reihe von Gründen. Zum einen steigt die Übersichtlichkeit, die Auffindbarkeit, die Benützerfreundlichkeit durch eine Trennung in einen ersten, zweiten und dritten Teil. Sicherlich kommt es auch zu Kosteneinsparungen für die Bezieher der Gesetzblätter, von Journalisten über Rechtsanwälte bis zu Gemeindeverwaltungen, zum Beispiel findet auch die Österreichische Staatsdruckerei eine rechtliche Basis vor, um elektronische Möglichkeiten zu nutzen, und es gibt noch viele andere Verbesserungen.

Meine Damen und Herren! Es ist positiv, daß wir hier, so wie auch im Verfassungsausschuß, einen einstimmigen Beschluß fassen werden. Die Grünen haben gefehlt. Ich gehe aber davon aus, daß auch die Grünen dieser Vorlage ihre Zustimmung geben werden.

Ein kleiner Preis war aber für diese Einstimmigkeit zu bezahlen. Die FPÖ hat partout die Vorlage ein bißchen umständlicher, ein bißchen mißverständlicher gemacht, denn im § 2 Abs. 2 Ziffer 2 ist in der ursprünglichen Fassung hinter dem Ausdruck "Allgemeine Verordnungen" in Klammer das Wort "Weisungen" gestanden.

Meine Damen und Herren! "Weisung" ist hier als Begriffspaar mit Verordnung zu verstehen, also als Verwaltungsverordnung, als Erlaß, als Dienstinstruktion. Das ist ein historisch gewachsenes Begriffspaar. Die Trennung, die Streichung bringt Unklarheit. Unklar ist auch das Motiv; es ist mir unbekannt. Es können doch nicht neue Qualen für Studenten der Rechtswissenschaften die Gründe dafür sein.

Aber bei einer Güterabwägung muß man sagen, es hat Sinn gemacht, diesen kleinen Unfug zu akzeptieren, um den einstimmigen Beschluß dieser wichtigen Materie zu erreichen.

Meine Damen und Herren! Noch ein Aspekt. Die Trennung Gesetz – Verordnung – Staatsverträge in Teile eins, zwei und drei – jetzt grob vereinfacht – relativiert die Klagen bezüglich der Gesetzesflut und macht transparent, daß nicht einmal ein Viertel der Seiten, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, Gesetze beinhalten. Rund 44 Prozent sind Verordnungen, rund 30 Prozent Staatsverträge und der Rest sonstige Verlautbarungen.

Meine Damen und Herren! Es ist im übrigen auch populistischen Laienspielern der Boden entzogen, die die Gesetzesflut beklagen, und – so sehe ich das – damit auch ein Ende des obskuren "Vereins gegen die Gesetzesflut" gekommen, denn man kann nun nicht mehr mit falschen, spektakulären Zahlen Schlagzeilen machen.

Ich schlage daher vor, daß sich heute anläßlich dieses Gesetzesbeschlusses dieser "Verein gegen die Gesetzesflut" auflöst; als Liquidator drängt sich Kollegin Frieser geradezu auf.

Meine Damen und Herren! Generell und abschließend: Bei Gesetzen kommt es nicht auf die Seitenanzahl an, sondern auf die Qualität, auf Kosten und Folgekosten, und letztlich kommt es darauf an, ob die Gesetze das Fundament für hohe Beschäftigung in Österreich, für soziale Gerechtigkeit und für die Achtung aller Menschen, die sich in Österreich aufhalten, bilden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte, Frau Abgeordnete. Sie begnügen sich mit einer Redezeit von 5 Minuten.

20.25

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch wir von der ÖVP freuen uns, daß wir heute endlich das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt verabschieden, und ich freue mich auch ganz besonders, daß dieses


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