Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem:
Frau Abgeordnete! Zunächst ein Wort zum Menschen- und Drogenschmuggel: Es ist richtig, daß uns manche dieser Entwicklungen durchaus Sorge machen. Es ist ebenso richtig, daß wir ständig daran arbeiten, diese zum Teil auch neuen Entwicklungen an der Wurzel zu bekämpfen.Wenn wir etwa feststellen – wie das in den letzten Monaten der Fall war –, daß im Zuge organisierter Schlepperei relativ große Gruppen, insbesondere an der ungarisch-österreichischen Grenze, zur Grenze und über diese gebracht werden, dann geht es einerseits darum, eine entsprechende Sicherung an der Grenze in Österreich zu organisieren – das findet statt –, und zweitens darum, daß in Kooperation mit den entsprechenden Kräften in Ungarn dafür gesorgt wird, daß auch schon auf dem Weg zur Grenze dieser Weg abgeschnitten wird.
Wir haben – ich darf darauf hinweisen – im Sommer einen entsprechenden Vertrag mit der Republik Ungarn abgeschlossen, der zum Gegenstand hat, daß wir im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere auch im Bereich der Bekämpfung der organisierten Schlepperei, intensiv kooperieren können und wollen. Und wir werden im Rahmen von Schwerpunktaktionen die bisher insbesondere durch Vernehmungen im Asylland bekanntgewordenen Pfade auszutrocknen haben.
Ich bin zuversichtlich, daß die eingeleiteten Maßnahmen zum Erfolg führen. Man muß allerdings davon ausgehen, daß dort, wo man es mit organisiertem Verbrechen zu tun hat, natürlich Umwege gesucht werden. Aber es ist Aufgabe der Polizei und der Sicherheitskräfte insgesamt, dafür zu sorgen, daß auch diese Umwege letztlich vereitelt werden.
Was die Frage des Aufbaus des Personalstandes betrifft, kann ich Sie dahin gehend beruhigen, daß genau im Sinne der Ziele der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung einerseits und des Aufbaus einer angemessenen Kontrolle an der Grenze andererseits die erforderlichen Planstellen in den Budgetjahren 1996 und 1997 vom Bundesministerium für Finanzen an das Bundesministerium für Inneres übertragen werden, sodaß wir davon ausgehen können, im Sommer 1997 jenen Personalstand an der Grenze zu haben, der erforderlich ist, um eine schengenkonforme Kontrolle durchführen zu können.
Wir rechnen mit den nächsten Übertragungen größerer Gruppen von Planstellen, teilweise auch von Planstellen plus Zollwachebeamte, die in den Gendarmeriedienst optieren, zum 1. Februar, zum 1. März, zum 1. April und zum 1. Juli. Es verläuft dieser gesamte Prozeß plangemäß und so, daß den Sicherheitsinteressen und den Interessen sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Verwaltung Rechnung getragen ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Auer, bitte.
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr verehrter Herr Bundesminister! Es ist wohl unbestritten, daß durch Maßnahmen wie von Ihnen dargestellt, vor allem aber durch das Engagement der zuständigen Beamten in diesem Bereich durchaus Erfolge zu erzielen waren.
Meine Frage an Sie aufgrund der besonderen Erfolge im benachbarten Staat Bayern: Können Sie sich vorstellen, daß zur Effizienzsteigerung dieser notwendigen Sicherung unserer Grenze eine Art verdachtlose Fahndung im Hinterland von Ihnen installiert wird?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Es ist hiezu vielleicht zweierlei zu sagen: Grundsätzlich ist festzustellen, daß in all jenen Schengen-Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen bereits realisiert haben, das heißt, bei denen eine Grenzkontrolle zwischen den jeweils beteiligten Staaten weggefallen ist, zunächst ein Personalüberstand eingetreten ist, mit der Konsequenz, daß bei etwa gleichartigem Beamtendienstrecht diese Beamten in der Regel in der Tiefe des Raumes zur Überprüfung weiterhin eingesetzt werden, weil eine Versetzung an andere Grenzen oder in andere Funktionen dort ebenso schwierig ist wie bei uns.