Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 61

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Wir finden diese täglich geübte Praxis in den einzelnen Arbeitsämtern alarmierend genug. Wir wissen aber auch, daß der Entwurf einer Reform vorliegt, sozusagen ins Haus steht, der vorsieht, daß Frauen mit Betreuungspflichten, die nicht voll erwerbstätig sein können, jeden Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung verlieren.

Wir möchten daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Mag. Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde betreffend Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für Frauen mit Betreuungspflichten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regelung betreffend Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung muß so gestaltet werden, daß eine soziale Absicherung für Frauen mit Betreuungspflichten aus diesem Titel gegeben ist.

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Ich fordere Sie auf, diesen Antrag zu unterstützen, denn all jene Debatten, die Sie sehr gerne führen – auch in anderen Kreisen, in anderen Zirkeln; es wird ja in Österreich in letzter Zeit sehr viel diskutiert über Arbeitszeiten, über flexiblere Arbeitszeiten, über Sabbatjahr, über Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, und sehr viele gescheite Wissenschafter unterhalten sich darüber –, können wir sofort ad acta legen, wenn wir beginnen, Betreuungspflichten, Betreuungsarbeit und Betreuungszeiten in der Form zu qualifizieren, daß wir sagen, Menschen – und in erster Linie betrifft das Frauen –, die diese Arbeiten und diese Pflichten haben, verlieren den Anspruch auf Unterstützungen. Sie machen sich selbst unglaubwürdig in jeder weiteren wirtschaftspolitischen Debatte – und das ist vor allem an die Männer gerichtet –, in der Sie dieses Faktum Arbeitszeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit diskutieren, wenn Sie diesen Antrag nicht unterstützen. Das ist für mich eine Voraussetzung für die weitere Debatte in diese Richtung. (Beifall bei den Grünen.)

Zuletzt möchte ich noch auf ein Kapitel des Verteilungsberichtes eingehen, das eigentlich nur das unterstreicht, was ich bereits begonnen habe anzuschneiden, und auch unterstreicht, was manche vor mir bereits gesagt haben: das Kapitel Wohnbauförderung. Es gibt fast kein anderes Kapitel in diesem Bericht, wo sich so schön zeigt, wie elegant sich diese Regierung und auch die Mehrheit in diesem Hause einer sozialen und politischen Entscheidung entledigt haben.

Sie haben vor Jahren beschlossen, daß die Wohnbauförderung Ländersache ist. (Abg. Dr. Lukesch: Dort gehört sie auch hin!) Sie haben vor Jahren, als Sie mit diesem Problem nicht mehr umgehen konnten, weil es ständig steigenden Bedarf auf der einen Seite und ständig steigende Kosten auf der anderen Seite gab – das ist mir schon klar –, anstatt darüber nachzudenken, wie diese Frage zu lösen ist, diese einfach auf die Länder abgeschoben. Sie haben sie verländert mit dem Effekt, daß es überhaupt keine Kontrolle mehr gibt darüber, inwieweit die Wohnbauförderung ihrer vornehmlichen Aufgabe, nämlich sozialen Wohnraum zu schaffen, überhaupt noch nachkommt, und mit dem Effekt, daß, wie der Verteilungsbericht auch zeigt, es auch kein Zahlenmaterial darüber gibt, wie diese Maßnahmen in den Ländern wirken.

Ich bin aber der Auffassung, daß Wohnbauförderung – oder nennen wir es anders: die Schaffung sozialen Wohnraums – vor allem auch eine politische und bundespolitische Frage ist, die zumindest in einer Art und Weise zu regeln ist, daß sie Möglichkeiten der Kontrolle, aber auch der Evaluierung und der Korrektur schafft, wenn dieses Mittel des sozialen Wohnbaus in den Ländern nicht greift, wenn die Länder Landesgesetze erlassen, die den sozialen Wohnbau ad absurdum führen.

Genau diese Zahlen im Verteilungsbericht bestätigen das, was wir wissen, was wir aus vielen Berichten wissen, auch aus den Ländern: Der soziale Wohnbau, sprich die Wohnbauförderung,


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