Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 44

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So sehr ich auch zu einem Umweltstrafrecht stehe, möchte ich aber nicht verhehlen, daß gerade die Basler Konvention für Österreich insofern eine Ungleichbehandlung bringt, als die Basler Konvention nicht von allen Nationen unterfertigt worden ist und es daher keine Gleichbehandlung gleicher Tatbestände innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gibt. Unsere Wertehaltung rechtfertigt Umweltstrafbestimmungen. Ich bitte Sie aber, Herr Minister, darauf zu drängen, daß so bald wie möglich in ganz Europa ähnliches Recht gilt, damit nicht weiterhin Ungleichbehandlungen im Falle grenzüberschreitender Aktivitäten stattfinden. (Beifall bei der ÖVP.)

Große Bedeutung im Hinblick auf die präventive Wirkung von Strafbestimmungen messe ich der Erweiterung um all jene Tatbestände zu, die wir nunmehr neu ins Gesetz aufgenommen haben, um der Gewalt in der Familie, der Kinderpornographie und dem Sextourismus eine wirksame Maßnahme entgegensetzen zu können, denn gerade die sexuelle Ausbeutung von Kindern hat bedauerlicherweise seit dem Sommer durch die Vorkommnisse in Belgien – aber, wie wir beim Fall der Kinderpornos gesehen haben, auch bei uns in Österreich – in Europa an Aktualität gewonnen.

Ich begrüße es, daß wir die Strafbestimmungen hiefür angehoben haben. Ich begrüße es auch, daß wir neue Strafbestimmungen aufgenommen haben, insbesondere meine ich dabei jene, die den Sextourismus mit Minderjährigen im Ausland betreffen.

Auch bei Gewalt in der Familie stehen wir eindeutig auf der Seite des Opfers! (Beifall bei der ÖVP.) Mit Hilfe des neu geschaffenen Wegweiserechtes können wir nunmehr den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen. (Abg. Dr. Schmidt: Zur Sache! Das gehört zum Tagesordnungspunkt 10! Jetzt sprechen wir zu den Punkten 1 bis 9!)

Frau Kollegin Schmidt! Lassen Sie mich darauf hinweisen. Ich bin nämlich davon überzeugt, daß auch Herr Kollege Ofner in seiner Rede zum Wegweiserecht Stellung nehmen wird, weil es da auch um den Konflikt zwischen dem Schutz des Eigentums und dem Schutz vor Gewalt geht. Wir von der ÖVP stehen aber auf der Seite des Opfers, Frau Kollegin, und aus diesem Grund begrüße ich das Wegweiserecht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Schmidt: Zur Sache! Das ist Tagesordnungspunkt 10! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Schmidt! Weil Sie "zur Sache" sagen: Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu den Homosexuellen-Paragraphen sagen. Ich hoffe, daß die Vernunft hier siegen wird. (Abg. Dr. Graf: Das ist überhaupt nicht auf der Tagesordnung!)

Im Ausschuß hat keiner der Anträge eine Mehrheit erhalten. Unter Umständen kann es auch hier im Plenum ähnliche Abstimmungsverhältnisse geben. Das würde allerdings bedeuten, daß die Rechtslage so bliebe, wie sie jetzt ist. Ich meine aber, daß unser Antrag die derzeitige Rechtslage verbessern würde. Das heißt, ich ersuche die linke Hälfte dieses Plenums, sich gut zu überlegen, ob sie wirklich will, daß die Rechtslage so bleibt, wie sie ist. Wenn sie das nicht will, dann möge sie unserem Antrag die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte noch darauf hinweisen, daß im Zuge der Strafrechtsdebatte auch die Strafrelationen zwischen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten angesprochen wurden. Ich sage hier klar und deutlich, daß für die ÖVP die Vermögensdelikte unserer Auffassung nach, unserer Wertehaltung entsprechend derzeit nicht zu hoch bestraft werden. Für uns von der ÖVP ist es wichtig, mein und dein auseinanderzuhalten. Wir wollen Österreich nicht zu einer Art Selbstbedienungsladen machen, und bei den Vermögensdelikten können wir einer Selbstbedienungsphilosophie nicht das Wort reden. Daher spreche ich mich entschieden dagegen aus, das Strafausmaß für Vermögensdelikte herabzusetzen. Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, daß bei gewissen Gewaltdelikten unter Umständen eine Anhebung gerechtfertigt wäre.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber das österreichische Strafrecht auch mit der Verhältnismäßigkeit unseres Verwaltungsstrafrechtes diskutiert wissen. Ich möchte auch prüfen, ob unser Verwaltungsstrafrecht überhaupt menschenrechtskonform ist. Denn insbesondere die Überprüfung von Verwaltungsstrafen durch unabhängige Gerichte ist in Österreich nicht wirklich gewährleistet, solange es möglich ist, daß Richter der unabhängigen Verwaltungssenate Entscheidungen der weisungsgebundenen Verwaltungsbehörden korrigieren und dafür abgesetzt


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