Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 151

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Die Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz beschäftigen sich mit der Problematik im Sozial- und Gesundheitsbereich. Durch die Einführung der unechten Umsatzsteuerbefreiung ab 1. Jänner 1997 wäre es zu einer Vorsteuerrückverrechnung nach § 12 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz gekommen. Nun wird in diesen Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz normiert, daß diese Umsatzsteuerrückverrechnung beziehungsweise die Vorsteuerrückverrechnung entfällt.

Herr Bundesminister! Dazu gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Der Entfall der Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 ist verfassungsrechtlich bedenklich. Ich beziehe mich dabei auf eine Verlautbarung in der "Österreichischen Steuerzeitung", vom "Umsatzsteuer-Papst" des Finanzministeriums, Herrn Ministerialrat Michael Scheiner, verfaßt, der schreibt – ich zitiere –: Auf diese Vorsteuerberichtigung kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verzichtet werden.

Herr Finanzminister! Sie haben im Ausschuß gemeint, durch die Einführung einer Rückvergütung der Vorsteuer in den Folgejahren könne man diese Bedenken entkräften. – Man kann darüber diskutieren, ob das so ist, aber eines bleibt auf jeden Fall, nämlich die Diskriminierung all jener Steuerpflichtigen, die nach wie vor § 12 Abs. 10 zu berücksichtigen haben. Ich gehe jedenfalls davon aus, daß das eindeutig verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Herr Bundesminister! Sie werden damit rechnen müssen, daß es zu einer diesbezüglichen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof kommt. Es ist nämlich unzumutbar, daß alle anderen Steuerpflichtigen diese Vorsteuerkorrektur zu tätigen haben, nur jene aus dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens nicht.

Nun zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988. Im Finanzausschuß habe ich bereits einen entsprechenden Antrag betreffend § 3 Abs. 3 Ziffer 30 zur Abschaffung der sogenannten Parkplatzsteuer eingebracht. Ich darf diesen Antrag zur Verlesung bringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Haigermoser und Kollegen zur Regierungsvorlage 370 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 464 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 3 Ziffer 30 lautet:

"30. Die freiwillige, ohne Rechtsanspruch gewährte Möglichkeit des Arbeitnehmers, das von ihm für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit und damit im Interesse des Arbeitgebers auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers abzustellen."

*****

Begründet ist dieser Antrag damit, daß im Jahre 1975 ein Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen ergangen ist, der genau diese Rechtsansicht teilt.

Meine Damen und Herren! Im Sinne der Kontinuität im Steuerrecht ersuche ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

Herr Bundesminister! Ich darf Ihnen auch in Erinnerung rufen, daß Ihr Parteikollege Johann Maier, genannt SPÖ-Rebell, in Salzburg rund 10 000 Unterschriften gesammelt und angekündigt hat, daß er am 21. November im Finanzausschuß einen entsprechenden Antrag einbringen wird. Leider vergaß er, was er versprochen hat. Ich aber habe die Ausfallhaftung für diese 10 000 Bürgerinnen und Bürger in Salzburg übernommen und diesen Antrag eingebracht.


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