Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 27

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Unsere Überlegung geht in die Richtung, einen längeren Zeitraum, etwa zehn Jahre, in Analogie der mietrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Eigentumswohnungen zu ermöglichen, innerhalb derer aber auch kürzere Zeiten vereinbart werden können, wobei die Mindestdauer der ursprünglichen oder verlängerten Dauer drei Jahre ist: unter Aufrechterhaltung der Kündigungsmöglichkeiten des Mieters nach jeweils einem Jahr und einem Anreizsystem für den Vermieter, unbefristete Mietverhältnisse gar nicht mehr vorzunehmen, weil die befristeten gewisse Malus-Regelungen haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Da ich nicht die Auffassung der Abgeordneten Petrovic teile, daß es zu einer Ausweitung der Möglichkeiten bei den befristeten Mietverträgen gekommen ist, sondern zu einer eklatanten Einschränkung, und ich jetzt aus Ihrer Worten heraushöre, daß Sie eine Flexibilisierung in diesem Bereich haben wollen, frage ich Sie, ob es auch für den gesamten Bereich des Wohnungsmarktes einheitliche Regelungen für die Befristungen geben soll.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die befristeten Mietverträge sind – ich spreche jetzt vom mietrechtlichen Bereich – im gesamten dem Mietrecht unterliegenden Bereich auf drei Jahre möglich. Im gesamten Bereich, in dem sie jetzt möglich sind, sollen sie in einer geänderten, flexibilisierten Form künftig auch möglich sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Bures, bitte.

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Bundesminister! Es freut mich, daß es, was eine Besteuerung der Hauptmietzinsreserve betrifft, nicht geplant ist, Änderungen im Mietrecht vorzunehmen.

Meine Frage: Ist es im Hinblick auf alle Änderungen bei den Regelungen zu befristeten Mietverträgen auch Ihr Ziel, daß der unbefristete Mietvertrag der Regelvertrag sein muß?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir werden danach trachten, in dieses Modell Anreize für den Vermieter aufzunehmen, die nicht von vornherein für ihn ein unbefristetes Mietverhältnis als das für ihn ausgesprochen ungünstigere werden läßt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Mag. Firlinger, bitte.

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Sind Ihre Ausführungen, die Sie als Antwort auf die Frage der Frau Kollegin Petrovic gegeben haben, so zu verstehen, daß Sie sich vollinhaltlich dem freiheitlichen Vorschlag vom Mai 1996 anschließen, in dem es heißt: Wir empfehlen eine Verlängerung der seit dem 1. März 1994 nach dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz abgeschlossenen Dreijahresmietverträge in beiderseitigem Einvernehmen auf weitere sieben Jahre, und zweitens soll der Abschluß von auf zehn Jahre befristeten neuen Mietverträge ab dem 1. Jänner 1997 ermöglicht werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: In etwa diese Richtung gehen auch die Überlegungen, die wir in unserem Hause angestellt haben und die wir in dem Vorhabensprogramm des Justizministeriums, das wir im April der Öffentlichkeit vorgestellt haben, ausgeführt haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Damit ist die heutige Fragestunde beendet. Die morgige Fragestunde wird sich mit anderen Themen befassen.


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