Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 33

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"(1) Der Unterricht in den Hauptschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen. Für den Unterricht von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind entsprechend sonderpädagogisch ausgebildete Lehrer zusätzlich einzusetzen."

2. Z 15 wird wie folgt geändert:

(Grundsatzbestimmung): § 21 erster Satz lautet:

"§ 21. Die Klassenschülerzahl an der Hauptschule darf 30 nicht übersteigen und soll 16 nicht unterschreiten;"

3. Z 36 wird wie folgt geändert:

§ 42 Abs. 1 lautet:

"(1) der Unterricht in den Klassen der allgemeinbildenden höheren Schulen ist durch Fachlehrer zu erteilen. Für den Unterricht von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind entsprechend sonderpädagogisch ausgebildete Lehrer zusätzlich einzusetzen."

4. Z 37 wird wie folgt geändert:

§ 43 Abs. 1 erster Satz lautet:

"(1a) Sofern in Klassen der allgemeinbildenden höheren Schulen ein integrativer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt, soll die Anzahl von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Zahl 4 nicht überschreiten."

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, unserem Abänderungsantrag Rechnung tragen und sich nicht damit zu begnügen, die Integration so zu sehen, daß nur die Behinderten in einen riesigen Klassenverband hineingesetzt werden – und entsprechend ausgebildete Lehrer fehlen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Höchtl. – Bitte.

10.20

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln mit diesem umfangreichen Schulreformpaket heute Inhalte der Bildungspolitik, die nur sehr selten in dieser Dimension den Gegenstand parlamentarischer Beratungen bilden. Das gesamte Paket, das wir in diesen vergangenen Wochen sehr intensiv diskutiert haben, ist mit jenen größeren Reformschüben vergleichbar, die im Jahre 1962 und im Jahre 1982 diskutiert und beschlossen worden sind.

Wenn wir uns den Umfang dieser einzelnen Punkte vor Augen führen, müssen wir sehen, daß seitens der Frau Bundesministerin für Unterricht, seitens des Ausschusses, seitens aller, die daran mitgewirkt haben, versucht worden ist, nicht nur kleine Retuschen zu machen, sondern Reformen einzuleiten, die wesentliche Auswirkungen auf die Bildungspolitik der kommenden Jahre haben werden. Dies geschah in der Überzeugung, daß gerade die Bildungspolitik jenes Fundament zu legen hat, damit wir als österreichische Nation den Kindern das Beste mitgeben, was wir geben können, nämlich die Fähigkeit, auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein. Das ist die Überzeugung, das ist der Grund, das ist die Motivation, warum dieser große Reformschub von den einzelnen Parteien gemeinsam getragen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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