Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 211

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22.54

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Haller! Mit dem Antrag der FPÖ wird selbstverständlich auch ein berechtigtes Anliegen der öffentlich Bediensteten zum Ausdruck gebracht, nämlich der Wunsch nach einer echten Teilzeitregelung, etwas, was derzeit nicht möglich ist.

Aber, Frau Haller, wenn Sie sagen, Arbeitsplätze seien einsparbar, so bedeutet das auch mehr Arbeitslose. Das muß uns auch klar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ohne den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern – und noch ist das Gegenstand der Verhandlungen der Sozialpartner – vorgreifen zu wollen, ist Ihr Antrag aus heutiger Sicht überholt, denn Gegenstand der Verhandlungen ist seit einiger Zeit ein Reformpaket, ein Paket zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst.

Ich möchte hier festhalten, daß es sich nicht um Verschlechterungen für den öffentlichen Bereich und auch nicht um Regelungen zu Lasten der Beschäftigten handelt. Denn die Beschäftigten im öffentlichen Bereich haben in den letzten Jahren schon zahlreiche Einsparungen hinter sich gebracht.

Das wichtigste Vorhaben, das die Sozialpartner haben – auf der einen Seite die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und auf der anderen Seite der Staatssekretär für Beamtenfragen –, ist die Erreichung einer echten Teilzeitarbeit. Und das ist, wie ich schon sagte, ein berechtigtes Anliegen, denn derzeit ist die Herabsetzung der Dienstzeit nur auf 50 Prozent möglich, jedoch nicht auf 60, 70 und 80 Prozent, und das nur bei der Pflege eines Kleinkindes oder eines Angehörigen. Daher ist die Teilzeitbeschäftigung neu zu regeln.

Die Teilzeitbeschäftigung soll aus beliebigen Gründen in Anspruch genommen werden können. Das Ausmaß soll flexibler gestaltet werden. Die Dauer wird von derzeit vier Jahren auf künftig zehn Jahre erhöht werden, und eine vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der Dienstzeit soll auf Wunsch des Beamten auch möglich werden.

Ein wichtiger Punkt ist die Gestaltbarkeit der Arbeitszeit für den Dienstnehmer. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Teilzeitregelungen – angesichts der Arbeitslosenzahlen eine Notwendigkeit.

Im Rahmen des Arbeitszeitpaketes wird aber auch das Freijahr oder Sabbatical diskutiert – das können wir in den Medien nachlesen. Da soll ein dienstrechtlicher Rahmen geschaffen werden, und es soll erweiterte Teilzeitmodelle geben – wir kennen das ja aus der Zeitung –: fünf Jahre arbeiten: vier Jahre Vollzeit mit 80 Prozent des Bezuges, ein Jahr frei mit auch 80 Prozent des Bezuges, wobei aber auch andere Prozentsätze und Freirahmen denkbar sind.

Das entscheidende arbeitsmarktpolitische Moment, die Bedeutung liegt aber eindeutig darin, daß Planstellen, die ein Jahr frei sind, nachbesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.) Dazu sind aber noch Fragen zu klären, nämlich die Sicherung der Ersatzarbeitskräfte, die Einschulung der Ersatzarbeitskräfte und die Mitsprache der Personalvertretung bei der Besetzung freiwerdender Stellen.

Die Umsetzung dieses Teilzeitmodelles, das ohne Zweifel ein weitgehendes ist, stellt ein großes Vorhaben dar und macht einen radikalen Ausbau des Beamtendienstrechts notwendig. Allerdings muß klar sein: nicht ausschließlich zum Nachteil der Bediensteten.

Das Freijahr ist auch bildungspolitisch von enormer Bedeutung und hat durch die Chance, Qualifikationen nachzuholen, eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt.

Die weiteren Vorhaben, die in diesem Paket enthalten sind, stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinien, denn diese sehen einen Wochenarbeitszeitrahmen von 48 Stunden für den öffentlichen Dienst vor.


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