Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 47

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

stalten, die bisher im KRAZAF inkludiert waren, wird an die Länder übertragen. Die Länder haben im Sinne unseres Prinzips der Subsidiarität die alleinige Verantwortung für die Krankenanstalten, und zwar sowohl im finanziellen Bereich als auch in den anderen Bereichen.

Sie bekommen in den Jahren 1997 bis 2000 einen Betrag, der genau festgelegt wird. Dieser ist in der Artikel 15a-Vereinbarung, die wir ja heute noch beschließen werden, festgelegt. Es gibt neun Länderfonds, aus denen die Krankenanstalten ab 1. Jänner 1997 finanziert werden, und es gibt das leistungsorientierte Finanzierungs- und Abrechnungssystem. Das heißt, die Leistungen der Krankenanstalten werden künftig nach Leistungskriterien abgegolten und nicht mehr pauschal nach Pflegetagen, wie das bis heute vielfach der Fall ist. Sie wissen, in einigen Bundesländern, insbesondere in Vorarlberg, wurde dieses leistungsorientierte Abrechnungssystem im Jahre 1996 bereits praktiziert.

Was bedeutet das konkret? – Es bedeutet erstens, daß es zu einer klaren Kostenlimitierung für die Krankenversicherungsträger kommt. Die Kosten für die Krankenversicherungsträger können nicht mehr ausufern. Damit ist auch für die Versicherten Klarheit geschaffen worden, denn die Krankenversicherungsträger müssen durch Beiträge der Versicherten finanziert werden.

Zweitens: Wir haben eine echte Föderalisierung der Krankenanstaltenfinanzierung erreicht. Das ist ganz wichtig, und ich möchte das besonders unterstreichen.

Meine Damen und Herren! Wir haben also eine leistungsgerechte Krankenanstaltenfinanzierung erreicht, und wir haben auch eine faire Lösung für jene privaten Krankenanstalten gefunden, die bisher nicht im KRAZAF inkludiert waren. Diese faire Lösung bestimmt das finanzielle Volumen, das ihnen zur Verfügung gestellt wird, ganz klar. Der Hauptverband wird zwar weiterhin mit den privaten Krankenanstaltenträgern Verträge abschließen, aber es gibt auch in diesem Bereich eine eindeutige Kostenlimitierung.

Die gleiche Regelung gibt es für die Unfallkrankenanstalten der Unfallversicherung.

Zusammenfassend heißt das: Wir haben in Zukunft für die Krankenanstaltenfinanzierung neun Länderfonds, wir haben einen weiteren Fonds für die privaten Krankenanstalten, und wir haben einen weiteren, einen elften, Fonds für die Unfallkrankenanstalten der Unfallversicherung.

Das ist eine klare, auf Dauer gerichtete Finanzierung der Krankenanstalten – eine außerordentlich wichtige Maßnahme. Ich halte dies für eine grundlegende Strukturreform, eine grundsätzliche Veränderung in Richtung Föderalisierung, Verselbständigung, Eigenverantwortung bei den Krankenanstalten, den Ländern und bei den Trägern der Krankenversicherung.

Ein weiteres sehr wichtiges Anliegen für uns ist, daß wir heute einen Akzent für die Langzeitarbeitslosen setzen. Wir wollen, daß Langzeitarbeitslose einen Arbeitsplatz bekommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Das können wir nur erreichen, wenn wir sagen, wir verwenden die finanziellen Mittel, die normalerweise als Notstandshilfe gegeben werden, als aktive Arbeitsmarktförderungsmittel. Wir stellen diese finanziellen Mittel jenen Arbeitgebern, die eben solche Langzeitarbeitslose, die ansonsten keinen Arbeitsplatz bekommen könnten, beschäftigen, zur Verfügung. Passive Arbeitsmarktförderungsmittel werden für aktive Arbeitsmarktpolitik verfügbar gemacht, damit die Leute einen Arbeitsplatz bekommen. Es hat nur dann einen Sinn, ihnen Unterstützungen zu geben, wenn sie auch arbeiten können. Das ist unser Ziel. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte dem Sozialminister dafür danken, daß er diesen Impuls gegeben hat und daß er diese Unterstützung beziehungsweise diese neue Initiative in diesem Ausmaß initiiert hat. Ich möchte ganz offen zugeben: Die Initiative kam vom Sozialminister, und ich möchte ihm dafür danken. Wir tragen sie aber mit, und wir erwarten, daß auch die notwendigen Akzente gesetzt werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite