Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 183

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Frau Motter, zum Thema Rufbereitschaft. (Abg. Dr. Gredler: Bin ich nicht! – Abg. Mag. Barmüller: Das ist eine Ärztin, keine Kammerfunktionärin!)

Mit Leichentüchern werde vermehrt gewedelt werden, ärztelose Siechenhäuser, rumänische Verhältnisse werden in unsere Krankenhäuser einziehen. Und der Überhammer, meine Damen und Herren: legalisierte Tötung. – Also wenn ich jetzt im gleichen Stil weiterverfahren würde, müßte ich sagen: ausgesprochener Quatsch! Meine Damen und Herren! Das ist ausgesprochener Quatsch! Es wurde bewußt auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler versucht, beinhart Standespolitik zu betreiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Und dafür, meine Damen und Herren, ist diese heutige gesetzliche Novellierung des Krankenanstaltengesetzes zu schade.

Frau Dr. Povysil hat uns heute angekündigt, daß die Ärzte streiken werden. Nun scheint die Streikfront doch gewaltig zusammenzubrechen. (Abg. Dr. Povysil: Woher wissen Sie denn das? – Abg. Mag. Stadler: Das schauen wir uns erst an!)

Gewaltig bricht sie zusammen, Herr Mag. Stadler! Wir haben es gehört von Oberösterreich, wir haben es schon von Salzburg und von Tirol gehört, und auch – das wird Ihnen ja nicht fremd sein, Herr Mag. Stadler – in Vorarlberg wird nicht gestreikt. Das werden Sie wahrscheinlich auch nicht bewirken können. (Abg. Mag. Stadler: Das brauchen wir gar nicht! Das tut ihr selbst!) Nein, das tun wir sicher nicht!

Herr Mag. Stadler! Da ist eher der Wunsch Vater des Gedankens. Das glaube ich Ihnen natürlich schon, aber das ist halt einfach nicht so. (Abg. Aumayr: Sie sollten Herrn Stadler nicht unterschätzen, Herr Kollege! – Abg. Mag. Stadler: Sie wissen, daß ich kein Freund des Streiks bin, aber ich werde es nicht verhindern können!)

Also: Der Chefarzt des Landeskrankenhauses Feldkirch hat festgestellt, daß durch diese Maßnahme die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist, und erstaunlicherweise hat er auch noch festgestellt, daß die Anwesenheit von Fachärzten in allen Abteilungen gar nicht erforderlich ist.

Jetzt könnte man natürlich sagen, daß, wenn das ein kaufmännischer Direktor wäre, das irgendwo eine gewisse Berechtigung hat, daß finanzielle Dinge im Vordergrund stehen. Aber wenn das schlußendlich ein medizinischer Leiter sagt, dann kann man zumindest annehmen, daß er weiß, wovon er spricht.

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen glaubhaft versichern – ich komme aus einem Bundesland, in dem Rufbereitschaft schon seit längerem, seit ich im Krankenhaus beschäftigt bin, praktiziert wird –, daß diese Rufbereitschaft, auch wenn sie jetzt im § 8 des Krankenanstaltengesetzes legalisiert wird, keinesfalls zu jener Verschlechterung in der medizinischen Versorgung führen wird, wie viele Kammerfunktionäre das im Vorfeld zur heutigen Plenartagung dem staunenden Publikum glaubhaft machen wollten.

Ich schildere das ganz kurz: In Vorarlberg wird diese Rufbereitschaft praktiziert. Sie wird von den Fachärzten anerkannt. Die Turnusärzte haben auch kein Problem damit. Wenn Herr Dr. Pumberger gesagt hat, daß das Pflegepersonal so ängstlich sei, so muß ich erwidern, daß jedenfalls in Vorarlberg das Pflegepersonal nicht so ängstlich ist, weil es schon über 20 Jahre lang, so lange ich im Krankenhaus bin, mit dieser Rufbereitschaft lebt. Also scheinen gerade in Vorarlberg in dieser Hinsicht die Uhren doch etwas anders zu gehen.

Ich könnte Ihnen jetzt noch viele andere Gründe für diese Rufbereitschaft auch im Bereich der Ökonomie bringen. Da meine Redezeit begrenzt ist, werde ich noch einen Abänderungsantrag einbringen:


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