Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 172

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weit gegangen, einem Journalisten der "Salzburger Nachrichten" am 3. Dezember eine geradezu klassische Ente unterzujubeln, indem Sie behauptet haben, es gehe bei dieser Ausgliederung um die Sanierung Seibersdorfs, weil Seibersdorf in seiner Bilanz dann die hohen Werte der Grundstücke, auf denen das Arsenal arbeitet, sozusagen zur Auffettung des Bilanzbildes verwenden könnte.

Ich glaube, die Medien können an diesem Beispiel die Ernsthaftigkeit Ihrer Argumentation sehr gut sehen und werden sich in Zukunft hüten, auf OTS-Meldungen der FPÖ mit tatsächlichen Publikationen zu reagieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was jetzt Ihre Verwirrung bezüglich des § 2 Abs. 4 und Abs. 5 anlangt, möchte ich Ihnen sagen: Es gibt in den Erläuternden Bemerkungen die ganz klare Feststellung, was dieser § 2 Abs. 5 bedeuten soll: Es sollen die unterschiedlichen Optionen der Zukunft des Arsenals von unabhängigen Prüfern geprüft werden, und zwar sowohl die Selbständigkeit dieses bewährten Forschungs- und Prüfzentrums als auch eine strategische Kooperation mit Seibersdorf als auch eventuell eine Verschmelzung. Diese Alternativen sind im Bericht des Ausschusses enthalten und stellen überhaupt keinen Widerspruch zum Abs. 4 dar. Es kann keine Rede davon sein, daß jetzt eine überhastete Verschmelzung mit Seibersdorf vorgenommen werden soll, um Seibersdorf vor der Pleite zu retten!

Und ich möchte Ihnen noch etwas sagen, Herr Kollege Graf: Ihre Äußerungen sind nichts anderes als Zitationen eines fristlos entlassenen Direktors! (Abg. Dr. Graf : Der von Ihrem Minister weiterhin beschäftigt wird!) Kollege Kier hat das katastrophale Management in der Sache der Rückstellungen ja richtigerweise erwähnt. Aber Ihre Zitation eines fristlos entlassenen Direktors reicht bei Gott nicht aus, daß man behaupten kann, Seibersdorf sei pleite im objektiven Sinn. Auf diese Weise betreiben Sie Rufschädigung! (Beifall bei der ÖVP.)

Das könnte auch zivilrechtliche Haftungsfolgen für Sie haben (lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) , denn es handelt sich hiebei um Rufschädigung, Firmenschädigung, Kreditschädigung und so weiter, also all das, was Kollege Meischberger mir einmal angedroht hat in der Angelegenheit der Strafanzeige betreffend "3 Millionen bares Geld aufs Handerl", die jetzt erfolgt ist. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Gleiches müssen jetzt auch Sie, Kollege Graf, gegen sich gelten lassen, denn so leichtfertig sollte man mit dem Ruf einer Institution nicht umgehen, wie Sie es getan haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt zu den Argumenten des Kollegen Kier, die ich durchaus nachvollziehen kann. Es geht heute um einen ersten Schritt in Richtung Privatisierung. Man hält sich aber die Optionen, was endgültig zu geschehen hat, offen. (Abg. Dr. Haselsteiner : Eben nicht!) Doch, und zwar auf der Basis einer objektiven Evaluierung der verschiedenen Alternativen. Ich halte das für eine sinnvolle Vorgangsweise.

Die Option Seibersdorf ist von sich aus tatsächlich sehr attraktiv, wenn man bedenkt, daß man heute im internationalen Forschungswettbewerb bestimmte kritische Massen haben muß, um sich bewerben zu können. Und wenn man weiß – Kollege Niederwieser hat es erwähnt –, daß es potentiell Synergien in den einzelnen Bereichen geben könnte – angefangen von der Energietechnik bis hin zur Umwelttechnik, die genannt worden sind –, dann bietet sich Seibersdorf als eine Option an. Aber mir persönlich – und da mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube – ist noch nicht klar, ob es nicht vielleicht auch sinnvoll wäre, diese beiden Institutionen im Wettbewerb gegeneinander auf dem Markt antreten zu lassen. Ich glaube, dafür müßte ich auch bei Ihnen, Kollege Haselsteiner, gewisses Verständnis dafür finden, daß man zunächst einmal prüfen soll, ob das Wettbewerbsmodell, das Fusionsmodell oder eine andere Form der strategischen Kooperation oder Allianz das bessere Modell ist.

Das wollen wir prüfen, und für den Fall, daß sich herausstellen sollte, daß Fusion die beste Form ist, kann man immer noch in verschiedenen Formen einen nächsten Schritt setzen, zu dem der Minister ermächtigt ist, aber nur unter dem Vorbehalt des Abs. 5 in § 2. – Das möchte ich als ein durchaus sinnvolles Konzept der Privatisierung mit einer gewissen Zielsetzung bezeichnen, die aber noch eines weiteren Überprüfungsschrittes bedarf. (Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist so, wie wenn Klima zum Verkauf der CA ermächtigt wird!)


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