Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 99

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Wehrdienst tauglich ist? Warum kann jemand, der theologische Studien absolviert hat und damit klarerweise nicht für den Wehrdienst in Frage kommt, keinen Zivildienst ableisten, obwohl das genau in seinem Sinne sein sollte?

Herr Bundesminister! Wir wollen nicht Grundwehrdiener und Zivildiener gegeneinander ausspielen. Zivildiener, die wirklich aus Überzeugung handeln, leisten in überwiegender Zahl auch einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft. Man kann jedoch diese Dienste nicht miteinander vergleichen, denn im Ernstfall, Herr Bundesminister, muß der Soldat sein Leben dafür geben, daß die Sicherheit und die Unabhängigkeit Österreichs gewährleistet ist, und das ist wohl mit keinem anderen Dienst vergleichbar.

Herr Bundesminister! Sie haben es verabsäumt, eine Gesamtreform in diesem Bereich umzusetzen. Wir hätten uns gewünscht, daß man diese vielen Jahre der Kompromisse dazu genützt hätte, sowohl beim Grundwehrdienst als auch beim Zivildienst eine Gesamtreform zu machen – im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht, im Prinzip auf Freiwilligkeit abgestellt, die die notwendigen Funktionen definiert hätte und für diesen Bereich des Zivildienstes einen ordentlichen Zivil- und Katastrophenschutz eingerichtet hätte. Das wäre ein wichtiger Dienst für die Gesellschaft und auch für das Ansehen der Zivildiener sehr positiv gewesen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaál. Er hat das Wort.

14.27

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, das heute hier zur Beschlußfassung vorliegende Zivildienstgesetz ist ein Kompromiß, ein, wie ich meine, guter Kompromiß, mit dem es sich sehr gut leben läßt. Mit der vorliegenden Neuregelung haben wir nämlich sowohl den Erfordernissen der Landesverteidigung als auch den Interessen derjenigen, die die Ableistung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen ablehnen, Rechnung getragen.

Nach jahrelangem Tauziehen, mit der ungeliebten Gewissensprüfung im Hinterkopf, sind wir heute in der Lage, ein unbefristetes Zivildienstgesetz vorzulegen.

Wir haben mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, einen wichtigen Teil des Koalitionsübereinkommens verwirklicht. Es wird damit die erforderliche personelle Basis für unseren Wehrdienst und unser Wehrsystem abgesichert und auch allgemein mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Wie Sie wissen, haben wir Sozialdemokraten uns in den letzten Jahren vehement für die Abschaffung der Zivildienstkommission, der Gewissensprüfung eingesetzt, weil wir der Meinung sind, daß sich das Gewissen einfach nicht prüfen läßt. Wir wollen aber den jungen Menschen, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnen, die Möglichkeit geben, einen Ersatzdienst zu leisten – Kollege Scheibner, da bin ich Ihrer Meinung, daß wir dafür sorgen müssen, daß es ein echter Ersatzdienst bleibt und kein Alternativdienst ist –, ohne daß seine persönlichen und subjektiven Gründe von einer Kommission geprüft werden. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ist die Gewissensprüfung endgültig Geschichte.

Meine Damen und Herren! Auch das muß gesagt werden, um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die Zivildiener haben einen festen Platz im System der sozialen Versorgung. Sie leisten einen sehr wertvollen Dienst an der Gesellschaft. Der Großteil von ihnen ist ja im Bereich der Rettungsorganisationen tätig, in den Krankenhäusern, im Rahmen der Sozialhilfe, und der Zivildienst ist zu einem wichtigen Bestandteil unseres Systems, nämlich des Systems der sozialen Dienstleistungen geworden.

Diese Dienstleistungsbereiche werden nun erweitert, hinein in den Bereich der Gesundheitsvorsorge, in die Justizanstalten, zur Betreuung von Menschen in der Schubhaft. Damit wird es möglich sein, Zivildiener relativ rasch zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zuzuweisen.


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