Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 101

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Meine Damen und Herren! Es wäre wichtig gewesen, eine ehrliche, eine faire Regelung für den Zivildienst zu finden, denn damit hätte man auch dem Bundesheer Gutes getan. Es wäre notwendig gewesen, auch alle offenen Fragen, die noch immer ungelöst sind, entsprechend zu regeln, zumindest so lange, als wir noch die allgemeine Wehrpflicht und daher noch den Zivildienst als Wehrersatzdienst haben. Daher werden wir Liberale diese Novelle zum Zivildienstgesetz ablehnen.

Meine Damen und Herren! Ich verschweige nicht, daß mit der Neuregelung durchaus einige positive Aspekte verbunden sind. Der einzig wirklich positive Aspekt ist, daß die Regelung der Gewissensprüfung mit der Zivildienstkommission endgültig der Vergangenheit angehört. Diese Regelung war meiner Meinung nach eine total verunglückte, und sie war eigentlich durch nichts wirklich zu begründen. Daher ist es höchste Zeit, daß diese Regelung nun fallen wird.

Ich meine, es werden durchaus noch weitere Verbesserungen beschlossen werden, nur insgesamt, nach Abwägen der Vorteile und der Nachteile, meine Damen und Herren, muß man sagen, das ist eine schlechte Regelung. Das ist eine Regelung, die weder dem Bundesheer noch den Zivildienern hilft. Daher meine ich, daß es recht und billig ist, eine derartige Novelle abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Weil gestern abend aufgrund eines entsprechenden Antrages der Grünen über die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung diskutiert wurde, noch eine kurze Anmerkung dazu. Es war richtig und notwendig, das heute zu diskutieren, weil eben mit der heute zu beschließenden Novelle – und das ist, wie gesagt, der einzig wirklich positive Aspekt an dieser Novelle – die Zivildienstkommission endgültig fällt. Hätten wir das nicht getan, dann wäre die Zivildienstkommission wieder reaktiviert worden, und das wollen wir nicht.

Nun möchte ich anhand einiger Punkten erklären, warum ich meine, daß diese Zivildienstregelung, diese Neuregelung eine schlechte ist. Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Punkt aus meiner Sicht ist die Dauer des Zivildienstes. Bisher gab es die sogenannte Ziehharmonikaregelung: elf oder zwölf Monate. Es hat – und das hat auch der Herr Verteidigungsminister in der Fragestunde klar zum Ausdruck gebracht – bisher kein Anlaß bestanden, von der 11-Monate-Regelung wegzugehen, weil Grundwehrdiener dem Bundesheer in ausreichender Zahl zur Verfügung gestanden sind. Daher bestand überhaupt kein Anlaß, die Dauer des Zivildienstes plötzlich mit zwölf Monaten festzulegen. Das ist eine willkürliche Regelung, und ich meine daher, daß sie deshalb abzulehnen ist. (Abg. Scheibner: Also wie lange soll der dauern?)

Es wäre eine faire Regelung gewesen, Kollege Scheibner, wenn wir zehn Monate für den Zivildienst festgelegt hätten. Ich weiß, Kollege Scheibner, du kommst jetzt mit den 16 Monaten daher. Wir haben schon einmal darüber debattiert. Ich habe einmal darauf hingewiesen, daß, wenn die Dauer des Zivildienstes als Instrument eingesetzt und verwendet werden soll, den Zugang zum Zivildienst entsprechend zu begrenzen, das nur dann sinnvoll ist, wenn sie länger als zwölf Monate beträgt. Wenn jedoch nicht einmal der Verteidigungsminister selbst eine längere Zivildienstdauer als zehn oder zwölf Monate will, wer soll dann 16 Monate verlangen? (Abg. Scheibner: Wir, aus Überzeugung!)

Meine Damen und Herren! Noch etwas: Es hat sich herausgestellt, daß eine Verlängerung des Zivildienstes nicht notwendig ist, weil es genügend Grundwehrdiener für das Bundesheer gibt. Der Verteidigungsminister hat das heute auch klar und eindeutig gesagt. (Abg. Scheibner: Wir wissen aber, daß er zu wenige hat! Wir wissen doch, daß das nicht stimmt, was er sagt!)

Noch etwas, Herr Kollege Scheibner: Eine um zirka 20 bis 25 Prozent längere Dauer des Zivildienstes gegenüber dem Wehrdienst ist international üblich. Ich glaube daher, daß die Festsetzung der Dauer des Zivildienstes auf zehn Monate – wie wir Liberale es uns vorstellen – eine sinnvolle, faire Regelung für den Zivildienst wäre.

Zum zweiten, meine Damen und Herren: Der Zugang zum Zivildienst ist nach wie vor verfassungswidrig. Ich darf Sie an einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1979 erinnern, der festlegt, daß der Zugang zum Zivildienst durch Fristen nicht eingeschränkt werden


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